Wer in Spanien an einer unheilbaren Krankheit leidet, soll bald selbstbestimmt sein Leben beenden dürfen. Gestern ist
bei einem Kongress im Abgeordnetenhaus ein Gesetz zur Legalisierung von Sterbehilfe gebilligt worden.
Das Gesetz erlaubt die aktive sowie die Begleitung der Selbsttötung. Aktiv bedeutet, dass ein Arzt einem schwerkranken Menschen ein tödliches Medikament verabreichen darf. Bei der Begleitung der Selbsttötung verschreibt ein Arzt ein Medikament, verabreicht es aber nicht.
Über den Gesetzesentwurf, welcher von der linken Regierung um Pedro Sánchez vorgeschlagen wurde, stimmten 198 Parlamentarier, darunter die der oppositionellen Ciudadanos-Partei sowie separatistischer Parteien Kataloniens, dafür. Dagegen äusserten sich 138 Abgeordnete der konservativen Volkspartei PP und der rechtspopulistischen Vox-Partei.
Der Gesundheitsminister Salvador Illa betonte im Parlament, dass es sich um eine Forderung quer durch die Gesellschaft handelte. «Spanien ist eine demokratische Gesellschaft, die genug reif ist, sich diesem Thema zu stellen».
Vor der Abstimmung hatten die spanischen Bischöfe das Parlament aufgefordert, gegen die Initiative von Ministerpräsident Pedro Sánchez zu stimmen. In einem offenen Brief kritisierte die Kirche die verdächtig schnelle Einführung der Sterbehilfe in Zeiten der Pandemie und des Alarmzustandes.
Auch der spanische Politiker und EU-Abgeordnete Jaime Mayor Oreja kritisierte den Gesetzesentwurf im Vorfeld harsch. In einem Gespräch mit ABC Sociedad sagte er: «Es ist ein Skandal, ohne gesellschaftliche Debatte über ein Gesetz zu stimmen, nachdem tausende ältere Leute an Covid-19 gestorben sind.»
Als Nächstes muss das Gesetz noch die zweite Kammer des spanischen Parlaments, den Senat, durchlaufen. Dies gilt aber als reine Formsache. Das Gesetz könnte bereits in den ersten Monaten 2021 in Kraft treten.
Damit wäre Spanien nach Belgien, Kanada, Luxemburg, Neuseeland und Holland das sechste Land, welches die aktive Sterbehilfe ganz legalisiert. In der Schweiz ist nur die Beihilfe zur Selbsttötung (assistierter Suizid) zugelassen.