Genf gibt sich ein neues Taxi-Gesetz für das Uber-Zeitalter

Genf gibt sich ein neues Taxi-Gesetz für das Uber-Zeitalter

14.10.2016, 04:20

Genf gibt sich ein neues Taxi-Gesetz, mit dem der Kanton Fahrdienste wie Uber legalisiert und reguliert. Uber-Fahrer müssen demnach einen Taxi-Führerausweis besitzen und eine Prüfung bestehen. Das Kantonsparlament hiess das Gesetz am Donnerstagabend deutlich gut.

Das neue Gesetz schafft in Genf zwei Kategorien für den Personentransport: Die erste Kategorie ist für herkömmliche Taxis gedacht. Diese dürfen einige Busspuren benutzen, wenn sie Kunden mitführen, und sich von Personen am Strassenrand herbeirufen lassen. Sie bezahlen zudem eine Jahresgebühr und ihre Zahl ist begrenzt.

Eine zweite Kategorie definiert «Transportfahrzeuge mit Chauffeur», zu denen hauptsächlich die Uber-Taxis und ihre Konkurrenten gehören. Ihre Zahl ist nicht limitiert, sie dürfen sich aber weder Taxi nennen noch profitieren sie von den gleichen Privilegien. Eine Prüfung müssen die Fahrer beider Kategorien ablegen.

Uber soll besteuert werden

Regeln schafft das Gesetz auch für die «Verteilzentralen», unter die sowohl herkömmliche Taxizentralen wie auch Uber & Co. fallen, welche Fahrer und Passagiere per App zusammenbringen. Alle diese Zentralen sollen sich bei den Behörden melden und einen Sitz in der Schweiz haben müssen. Letzteres soll gewährleisten, dass sie auch in der Schweiz besteuert werden.

Das neue Gesetz ist der neueste Wurf in einer langwierigen Suche nach einer Regulierung für das Taxigewerbe, fünfmal war das Taxi-Gesetz in den vergangenen fast 25 Jahren revidiert worden. Das jüngste Regelwerk von 2014 trat gar nie in Kraft.

Obwohl im Rat mit 74 zu 16 Stimmen deutlich angenommen, ist auch das neue Gesetz gefährdet. Die Taxibranche drohte im Vorfeld mit juristischen Schritten, sollte ihre Forderungen - unter anderem eine sechsjährige Übergangsphase - nicht ins Gesetz aufgenommen werden. Das Parlament übernahm indes nicht alle Forderungen.

Im Kanton Genf haben die Behörden Uber Ende März 2015 die Tätigkeit als Fahrdienst untersagt. Das Bundesgericht hielt das vorläufige Verbot aufrecht. (sda)

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