DE | FR
Wir verwenden Cookies und Analysetools, um die Nutzerfreundlichkeit der Internetseite zu verbessern und passende Werbung von watson und unseren Werbepartnern anzuzeigen. Weitere Infos findest Du in unserer Datenschutzerklärung.

«Krebsgeschwür der Gesellschaft»: Nationalrat will Islamischen Zentralrat verbieten

07.06.2017, 04:0207.06.2017, 06:18

Genug ist genug: FDP-Nationalrat Hans-Peter Portmann hat einen Vorstoss eingereicht, mit dem er Organisationen mit extremem islamistischem Gedankengut verbieten will. Portmann zielt laut «Tages-Anzeiger» insbesondere auf die Koranverteilaktion «Lies!» und den Islamischen Zentralrat (IZRS). 

Wird seine Organisation bald verboten? Nicolas Blancho, Präsident des IZRS. 
Wird seine Organisation bald verboten? Nicolas Blancho, Präsident des IZRS. 
Bild: KEYSTONE

Was will der FDP-Politiker damit bezwecken? Menschenverachtendes Gedankengut können zu einem «Krebsgeschwür in der Gesellschaft» anwachsen, sagt Portmann. Ideologien, die sich an der Scharia ausrichteten und zum Jihad aufriefen, seien schon im Keim zu ersticken. Für Portmann stellen sie heute die «grösste Bedrohung für die zivilisierte Welt» dar. Portmann hofft, dass nun die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats eine Motion an den Bundesrat richtet. 

UNO müsste IZRS verbieten

Wie Portmann auf Anfrage des «Tages-Anzeigers» festhält, ist er sich der Schwierigkeiten bewusst, Organisationen gemäss schweizerischem Recht verbieten zu lassen. Demnach kann der Bundesrat eine Organisation oder Gruppierung verbieten, wenn diese «terroristische oder gewalttätig-extremistische Aktivitäten propagiert, unterstützt oder in anderer Weise fördert und damit die innere oder äussere Sicherheit konkret bedroht».

Voraussetzung dafür sei allerdings, dass ein entsprechender Beschluss der UNO oder der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) vorliegt. Portmann möchte den Bundesrat mit der Kommissionsmotion dazu bringen, sich bei der UNO bzw. der OSZE für ein Verbot von «Lies!» und des IZRS einzusetzen – damit die Schweiz am Ende mit ähnlichen Schritten reagieren kann.

Ob sich die UNO oder die OSZE dazu bewegen lassen, auf die schweizerische Gesetzgebung Rücksicht zu nehmen und schweizerische Gruppierungen zu verbieten, ist offen. Deutschland hat «Lies!» bereits verboten, doch war die Koranverteilaktion dort als Stiftung organisiert, verfügte also über Strukturen und Bankkonten. Anders als Deutschland hat die Schweiz keine Tradition im Verbieten gefährlicher Organisationen. (amü)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet um die Zahlung abzuschliessen)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.

Das könnte dich auch noch interessieren:

Abonniere unseren Newsletter

Die Justiz-Initiative erklärt – anhand von 5 Bildern

Fast alle Parteien haben gegen die Justiz-Initiative bereits die Nein-Parole ergriffen. Warum das auch mit Geld zu tun hat und was du sonst noch wissen musst. Zusammengefasst in fünf Punkten.

Am 28. November stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über drei eidgenössische Vorlagen ab. Eine davon ist die Justiz-Initiative. Fünf Dinge, die du darüber wissen musst.

Wer mit dem Bundesgericht zu tun bekommt, der schlägt sich schon länger mit Gerichten rum und hofft auf einen endgültigen Entscheid. Denn das Gericht mit Sitz in Lausanne beurteilt als letzte Instanz Rechtsfälle aus nahezu allen Rechtsgebieten.

Urteile fällen in Lausanne vierzehn Bundesrichterinnen und vierundzwanzig …

Artikel lesen
Link zum Artikel