Es passierte am 12. April 2017: Ein Schweizer Unternehmer ist mit seinen Kindern in seinem Tesla S auf der französischen Autobahn in Richtung Paris unterwegs. Der Autopilot steuert den Luxus-Wagen. Plötzlich prallt das Elektro-Auto in ein Wartungsfahrzeug. Die Kinder bleiben wie durch ein Wunder unverletzt und das Fahrzeug evakuiert. Ihr Vater ist im Wrack eingeklemmt, spürt seine Beine nicht mehr. Rettungssanitäter bringen ihn ins Spital Dijon, später wird er ins Genfer Universitätsspital transferiert. Der Genfer musste sieben Operationen über sich ergehen lassen und kann erst seit kurzem wieder auf seinen Beinen stehen.
Jetzt hat der Vorfall auch für Tesla Folgen, wie die Zeitung «Tribune de Genève» berichtet: Der Mann ging juristisch gegen das US-Unternehmen vor. Das Genfer Zivilgericht hat soeben erstinstanzlich verfügt, dass ein unabhängiges Gutachten zum Unfall erstellt werden muss. Tesla ist angehalten, den Experten das Wrack sowie die damit aufgenommenen Daten zu übergeben. Denn der Knackpunkt ist: Das Auto fuhr Vollgas mit Autopilot, doch das System erkannte das andere Fahrzeug nicht. Der Tesla bremste nicht ab und wich auch nicht aus.
Das US-Unternehmen von Elon Musk sagt auf Anfrage der «Tribune de Genève»: «Ist das Autopilot-System aktiviert, ist der Fahrer dafür verantwortlich, auf seine Umgebung zu achten.» Er müsse jederzeit die Kontrolle über das Fahrzeug wieder erlangen können. Das Unternehmen sehe keinen Grund zu denken, der Autopilot sei fehlerhaft oder habe nicht so reagiert, wie er hätte sollen.
Der Elektroauto-Hersteller stand bereits mehrfach wegen seines Autopilot-Systems in der Kritik. In den USA gehen mehrere Autofahrer in sogenannten «Class Actions» gemeinsam gegen Tesla vor. In der Schweiz war bisher kein solcher Fall bekannt. (kün)