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Staatsanwalt in Olten fordert Verwahrung für beschuldigten Pädo-Täter

Staatsanwalt in Olten fordert Verwahrung für beschuldigten Pädo-Täter

04.12.2020, 16:5204.12.2020, 17:01
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Ein einschl
Verhandelt wird vor dem Richteramt Olten-Gösgen.Bild: sda

Vor dem Richteramt Olten-Gösgen SO hat der Staatsanwalt am Freitag die Verwahrung des Beschuldigten gefordert. Dessen Verteidiger verlangte weit gehende Freisprüche und Haftentlassung. Dem 47-jährigen Mann werden sexuelle Übergriffe auf Kinder vorgeworfen.

Der Ankläger beantragte Schuldsprüche wegen sexueller Handlungen mit Kindern, Schändung und sexueller Nötigung. Dazu kommen sexuelle Belästigung eines 13- und eines 14-jährigen Mädchens sowie Konsum und Herstellung von harter Pornografie mit Kindern und Tieren.

Er forderte eine Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren und eine 600-Franken-Busse. Der einschlägig vorbestrafte Mann, der sich bisher jeder Therapie verweigert hat, sei zudem zu verwahren. Das Urteil wird voraussichtlich am 16. Dezember bekannt gegeben.

Übergriffe auf kleine Buben

Der Staatsanwalt führte in seinem Plädoyer nochmals die einzelnen Anklagepunkte auf und schilderte den Hergang der Vorfälle. Im Juli 2018 soll sich der Schweizer an zwei Brüdern von 5 und 6 Jahren vergangen haben.

Die Übergriffe erfolgten laut Anklage bei den Kindern zu Hause. Der Beschuldigte befand sich mit ihnen allein in einem Zimmer, während die Eltern sich für eine Hochzeit zurecht machten, auf die sie alle gemeinsam gingen.

Nur rund einen Monat später vergriff er sich laut Anklage erneut am kleineren der beiden Brüder. Diesmal im Kinderbetreuungsraum der Freikirche, wo er verkehrte. Weil der Beschuldigte den Kindern einschärfte, niemandem etwas zu sagen, schwiegen die beiden, bis später das Verfahren begann.

Übergriff beim Colatrinken

Der dritte Übergriff auf einen Buben erfolgte im November 2018. Der Beschuldigte lud ihn zu einer Cola in das Lokal ein, das er gepachtet hatte. Dort machte er sich an ihm zu schaffen.

Der Achtjährige hielt sich nicht an das Verbot des Mannes und erzählte zuhause von dem Vorfall. Tags darauf wurde der Beschuldigte festgenommen und ist seither in Haft.

Beschuldigter weist Vorwürfe zurück

Der Beschuldigte selbst verneint jegliche pädophilen Neigungen. Er weist alle Vorwürfe als unzutreffend zurück. Dies betonte er nochmals in seinem Schlusswort. Er räumt einzig den Besitz von pornografischem Material ein.

Da die Anklage sich im Wesentlichen auf die Aussagen der betroffenen Kinder stützt, versuchte der Verteidiger, dieses Fundament zu erschüttern. Er beantragte, die Videobefragungen der beiden jüngsten Opfer aus formalen Gründen als nicht verwertbar aus den Akten zu kippen. Das Gericht wies allerdings seine Anträge ab.

In seinem Plädoyer unterstrich der Verteidiger nochmals, auf die Befragungen dürfe nicht abgestellt werden. Zudem bemängelte er die Untersuchung und kritisierte, das Verfahren habe sich zu lange hingezogen.

Sein Mandant sei freizusprechen, forderte er. Einzig wegen Besitzes von pornografischem Material sei ein Schuldspruch möglich. Dafür sei eine Geldstrafe angemessen. Der Beschuldigte sei aus der Haft zu entlassen.

Für die betroffenen Brüder forderte deren Rechtsvertreterin die Zahlung von je 15'000 Franken Genugtuung. Zudem sei der Beschuldigte als grundsätzlich schadenersatzpflichtig zu erklären – etwa in Bezug auf allfällige Therapiekosten. Die Vertreterin des damals Achtjährigen verlangte eine Genugtuung von 6000 Franken. (aeg/sda)

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9 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Haarspalter
05.12.2020 10:56registriert Oktober 2020
„Sexuelle Übergriffe an Kindern und Herstellung von harter Pornografie mit Kindern und Tieren“

Da Name und Identität des Täters wohl öffentlich sind, ist eine Verwahrung auch für ihn wohl die beste Lösung.
Wer in aller Welt will noch jemals beruflich oder privat irgend etwas mit so einer Person zu tun haben!

Der Kampf gegen Pädokriminalität muss mit Nulltoleranz strikte weitergeführt werden.

Für mich immer noch das niederträchtigste aller Verbrechen.
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Keller Baron
05.12.2020 09:13registriert Juni 2014
Wenn er sich nicht Therapieren lassen will, finde ich die Verwahrung absolut angemessen.
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Säuliämtler
04.12.2020 18:43registriert Mai 2018
Entzug des Schweizer Passes, 20 Jahre Gefängnis und dann lebenslängliche Landesverweisung und Abschiebung nach Kolumbien.
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