Nationalrat für Ratifizierung der Magglinger Konvention

Nationalrat für Ratifizierung der Magglinger Konvention

11.09.2018, 10:08

Die Schweiz soll die Maggliner Konvention ratifizieren, das Übereinkommen des Europarats gegen die Manipulation von Sportwettbewerben. Der Nationalrat hat sich am Dienstag dafür ausgesprochen.

Korruption und Manipulation seien zu einem grossen Problem für den Sport geworden, sagte Corrado Pardini (SP/BE) im Namen der vorberatenden Kommission. «Wenn wir nicht handeln, verkommt der Sport zu einem illegalen Geschäft.»

Andrea Gmür (CVP/LU) betonte, es brauche internationale Lösungen. «Wir wollen fairen und sauberen Sport», sagte sie. Schummeleien, Tricksereien und Betrügereien hätten im Sport nichts verloren. Aline Trede (Grüne/BE) stellte fest, die Konvention sei ein kleiner Schritt, aber ein wichtiger.

Begrenzte Wirkung

Christian Wasserfallen (FDP/BE) sprach sich ebenfalls für die Ratifizierung des Abkommens aus, stellte aber dessen Wirksamkeit in Frage. Die entscheidenden Länder fehlten, gab er zu bedenken. Die USA hätte die Konvention nicht unterzeichnet. Auch sei kein einziges asiatisches oder südamerikanisches Land dabei.

«Wir werden die Welt damit tatsächlich nicht retten», erwiderte Roland Büchel (SVP/SG) im Namen der Kommission. Dennoch sei die Konvention wichtig. Das betonte auch Sportminister Guy Parmelin. Es gehe um organisierte Kriminalität, sagte er. Der Sport könne die Problematik nicht allein bewältigen, er sei auf die Hilfe staatlicher Institutionen und internationale Zusammenarbeit angewiesen.

Wirksame Strafnormen

Die Konvention verpflichtet die Staaten, wirksame Strafnormen zu schaffen. Auch soll die Zusammenarbeit und die gegenseitige Rechtshilfe im Kampf gegen Wettkampfmanipulation verstärkt werden. Zudem enthält die Konvention Empfehlungen für Sportorganisationen.

Diese sollen geeignete Selbstregulierungsvorschriften erlassen, beispielsweise Wetten auf eigene Veranstaltungen und die Weitergabe von Insiderinformationen untersagen. Auch sollen anonyme Meldestellen für Athletinnen und Athleten geschaffen werden.

Bestimmungen schon beschlossen

Die erforderlichen Gesetzesbestimmungen hat die Schweiz bereits im Zusammenhang mit dem neuen Geldspielgesetz erlassen. So wurde eine Strafbestimmung geschaffen, die Absprachen über den Verlauf von Sportwettkämpfen unter Strafe stellt, sofern auf diese Sportwetten abgeschlossen werden können. Die Ratifizierung hat laut Parmelin keine finanziellen Folgen.

Die Schweiz hatte Vorarbeit zur Konvention geleistet und diese 2014 an der Sportministerkonferenz des Europarates in Magglingen BE als Erststaat unterzeichnet. Sie tritt in Kraft, sobald sie von fünf Staaten ratifiziert worden ist. Die Schweiz wäre das vierte oder fünfte Land, je nach dem Vorgehen Georgiens.

Der Nationalrat sprach sich mit 186 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen für die Ratifikation der Konvention aus. Nun muss noch der Ständerat entscheiden. (sda)

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