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Grosse Ratlosigkeit in Bern: Wer soll Licht in den Postauto-Skandal bringen?

Die Ehrengaeste steigen in die Postautos ein an der Nothaltestelle Ferden im Loetschberg-Basistunnel anlaesslich des BLS Bilanzbesuches der 10 Jahren des Loetschbergtunnels, am Freitag, 23. Juni 2017  ...
Wer soll Licht ins Dunkel des Postauto-Skandals bringen?Bild: KEYSTONE

Grosse Ratlosigkeit in Bern: Wer soll Licht in den Postauto-Skandal bringen?

Die Justiz will nicht. Doch wer soll nun den Subventionsbetrug untersuchen? Die Antwort ist schwierig, die Ratlosigkeit beim Bund gross.
23.02.2018, 07:51
Doris Kleck / Nordwestschweiz
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Es ist nicht so, dass das Bundesamt für Verkehr (BAV) keine Ahnung von Verwaltungsstrafrecht hätte. Die meisten Fälle betreffen jedoch Verstösse gegen die Zulassungsbestimmungen für den Strassentransport. Konkret: Lastwagenfahrer, die keine Kopie ihrer Lizenz dabei haben und deshalb vom BAV gebüsst werden.

Doch nun soll das BAV einen Fall von einem ganz anderen Kaliber untersuchen und beurteilen: Die Postauto AG hat während Jahren 78 Millionen Franken zu viel an Subventionen bezogen. Die Bundesanwaltschaft (BA) sieht sich für den Fall nicht zuständig. Sie hat eine Strafanzeige des BAV zurückgewiesen (Ausgabe von gestern).

Jetzt auf

Die Bundesanwaltschaft hat mit ihrem Vorgehen nicht nur das BAV überrascht, sondern auch Experten. Die Ratlosigkeit beim Bund ist gross. Es stellen sich im Wesentlichen zwei Fragen: Erstens, kann das BAV als Aufsichtsbehörde zugleich Klägerin, Untersuchungsbehörde, Richterin und erste Rekursinstanz sein, wie es das Verwaltungsstrafrecht vorsieht? Zweitens, hat das BAV genügend Know-how und Ressourcen, um den Fall zu bewältigen?

Keine Konsequenzen für Post-Chefin Ruoff (Beitrag vom 15. Februar 2018)

Trotz dem Skandal um den Betrug der Postauto AG darf Susanne Ruoff ihre Stelle vorerst behalten. Lediglich die Boni werden momentan eingestellt. Video: © TeleM1

Das Parlament entschied Ende der 1980er- Jahre, dass Widerhandlungen gegen das Subventionsgesetz vom zuständigen Bundesamt untersucht und geahndet werden. Die Idee dahinter war, dass die «unlauteren Machenschaften zur Erlangung von Bundesbeiträgen» einheitlich behandelt werden. Deshalb legte man die Zuständigkeit bei der Bundesverwaltung fest.

Greift die Politik ein?: Heute entscheidet die GPK

Für Nationalrat Cédric Wermuth (SP/AG) ist klar, dass die Geschäftsprüfungskommission (GPK) den Postauto-Fall untersuchen muss. Dasselbe fordert sein freisinniger Ratskollege Christian Wasserfallen. Ständerat Claude Janiak (SP/BL) sieht derzeit die Verkehrskommissionen am Zug. Die beiden Schwesterkommissionen haben beide Post-Präsident Urs Schwaller vorgeladen.
Janiak will zudem die Untersuchung abwarten, welche die Post durchführt, bevor die GPK aktiv wird. Janiak ist Präsident der Verkehrskommission. Ob seine Kollegen der ständerätlichen GPK das auch so sehen, wird sich heute weisen: Sie entscheiden, ob sie in der Postauto-Affäre aktiv werden. (aargauerzeitung.ch)​

Der Bundesrat war sich durchaus bewusst, dass dieser Vorschlag auch Risiken birgt. Insbesondere bestehe die Gefahr, «dass den Verwaltungsbehörden des Bundes die Kenntnisse und die Übung im Umgang mit Strafrechtsfällen abgehen.» Deshalb besteht die Möglichkeit, dass der Bundesrat den Fall an eine andere Verwaltungseinheit des Bundes überträgt.

Auch Finanzkontrolle will nicht

Das wäre jedoch juristisches Neuland. Befragte Experten können sich an keinen anderen ähnlich gelagerten Fall erinnern. Unklar wäre auch, wer das Verfahren durchführen kann. Die Eidgenössische Finanzkontrolle hälft fest, dass sie Sachverhalte prüfen, aber keine strafrechtlichen Verfahren durchführen könne: «Das Finanzkontrollgesetz sieht die Verfolgung und Beurteilung von Widerhandlungen durch die EFK nicht vor», sagt die stellvertretende Direktorin Brigitte Christ.

Verschiedene Parlamentarier haben das Bundesamt für Justiz ins Spiel gebracht: Doch dieses verfügt über kein Spezialwissen im Verwaltungsstrafrecht, sondern ist hauptsächlich in der Gesetzgebung tätig.

Leuthard nach Postauto-Skandal unter Druck (Beitrag vom 19. Februar 2018)

Die Subventions-Tricksereien der Postauto AG kommen ins Parlament. Vorstösse der FDP und SP fordern eine dringliche Debatte im Nationalrat. Video: © TeleM1

Es ist gut möglich, dass das BAV den Fall schliesslich doch selbst untersuchen und beurteilen wird. Um Rollenkonflikte zu vermeiden, sei es zentral, dass Aufsicht und Strafverfolgung unterschieden würden, sagt Ines Meier, Spezialistin für Verwaltungsstrafrecht: «Eine Person, die in der Aufsicht tätig ist, darf also nicht gleichzeitig Verwaltungsstrafverfahren führen.» Unklar ist gemäss Juristen, ob das BAV für die Untersuchung unabhängige Personen beauftragen könnte, beispielsweise einen kantonalen Staatsanwalt.

Der Beamte wie ein Staatsanwalt

Ein Bundesamt hat ähnliche Untersuchungskompetenzen wie eine Staatsanwaltschaft: Sie kann Dokumente, Handys, Computer etc. beschlagnahmen, Hausdurchsuchungen durchführen oder beschuldigte Personen vorläufig verhaften, wie Meier sagt. Im Verwaltungsstrafrecht legt die Untersuchungsbehörde auch das Urteil fest – ausser eine Gefängnisstrafe kommt in Betracht, dann entscheidet ein Gericht. Die Verwaltung kann Bussen bis zu einer Million Franken sprechen. Betroffene können eine Strafverfügung an ein Gericht weiterziehen.

Schliesslich gäbe es doch noch eine Möglichkeit, dass der Bund den Fall nicht selbst untersuchen muss. Kommen neue relevante Sachverhalte zum Vorschein und die BA leitet eine Strafuntersuchung ein, kann das Departement von Doris Leuthard anordnen, dass die BA auch das Verfahren wegen Subventionsbetrug übernimmt. (aargauerzeitung.ch)

Das bestgehütete Geheimnis wurde geknackt

Video: srf
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