Verwaltungsreform: Nur noch fünf statt sieben Zuger Regierungsratsmitglieder

Verwaltungsreform: Nur noch fünf statt sieben Zuger Regierungsratsmitglieder

17.12.2015, 11:32

Die Zuger Regierung soll ab 2019 nur noch aus fünf statt sieben Mitglieder bestehen. Voraussichtlich im Hebst 2016 wird der Kantonsrat über eine entsprechende Reformvorlage entscheiden, die der Regierungsrat unter Spardruck selber initiiert hat.

Der Regierungsrat sei überzeugt, dass die Reform nötig sei und dem Kanton Vorteile bringe, heisst es in einer Mitteilung vom Donnerstag. Laut Landammann Heinz Tännler (SVP) kann sich ein Regierungsrat mit fünf Mitgliedern vermehrt auf strategische Aufgaben konzentrieren. Gleichzeitig könne dank der Reorganisation die operative Qualität der Verwaltung sogar noch verbessert werden.

Im Sommer hatte der Regierungsrat ein Projektteam unter der Leitung von Landschreiber Tobias Moser beauftragt, die Struktur der Regierung und der Verwaltung unter die Lupe zu nehmen. Im Herbst beschloss der Regierungsrat, nur noch die Variante mit fünf Direktionen und mittelgrossen Ämtern weiterzuverfolgen und die Umsetzung auf den 1. Januar 2019 zu planen.

Das Projekt «Regierung und Verwaltung 2019» sei in erster Linie ein Strukturreformprojekt, heisst es in der Mitteilung. Aufgaben würden wenn, dann nur am Rande und wo relevant beleuchtet. Die klare Abgrenzung sei nötig, um den Zeitplan einhalten zu können.

Ausserdem sei die Reform als Teil eines übergeordneten Masterplans mit einer Reihe weiterer Projekte in die Gesamtstrategie des Regierungsrates eingebettet. Es geht dabei um die «Strategie 2019 - 2026», das «Entlastungsprogramm 2015 - 2018», die «ZFA Reform 2018» und die «Finanzen 2019».

Bis Sommer 2016 soll nun die Konzeption der Regierungs- und Verwaltungsreform definiert und im darauffolgenden Herbst dem Kantonsrat unterbreitet werden. Sagt das Kantonsparlament Ja zur Reform, wird die Zuger Bevölkerung 2017 an der Urne abstimmen können. Diese Volksabstimmung ist zwingend, weil die Anzahl der Regierungsratsmitglieder in der Kantonsverfassung geregelt ist. (sda)

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