Die angeklagte Hundebesitzerin vor Beginn der Gerichtsverhandlung am 25. März.Bild: APA/APA
Eine Hundebesitzerin ist nach einem tödlichen Angriff ihres Rottweilers auf ein kleines Kind in Wien wegen fahrlässiger Tötung zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Ein Jahr davon setzte das Landgericht Wien zur Bewährung aus.
Ausserdem erhielten die Eltern und Grosseltern des Opfers in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom Montag 65'000 Euro Trauerschmerzensgeld zugesprochen.
Der Hund hatte im September 2018 den 17 Monate alten Jungen, der in Begleitung seiner Grosseltern unterwegs war, auf offener Strasse attackiert. Das angeleinte Tier hatte sich losgerissen. Die 49-jährige Hundehalterin hatte 1.4 Promille Alkohol im Blut. Das Kind erlitt schwerste Kopf- und Schädelverletzungen und starb zweieinhalb Wochen später in einem Spital.
Der Hundebesitzerin wurde der Rottweiler abgenommen, er wurde in einem Tierquartier unter Quarantäne gestellt. Nachdem er auf einen Tierpfleger losgegangen war, wurde er eingeschläfert. Der Fall löste in Österreich enormes mediales Interesse und Diskussionen um schärfere Regeln für bestimmte Hunderassen aus. (sda/dpa)
Aktuelle Polizeibilder: Von der Autobahn abgekommen
1 / 95
Aktuelle Polizeibilder: Lagergebäude durch Brand beschädigt
2.3.2020, Bremgarten (AG): Mehrere Feuerwehren rückten nach Bremgarten aus, nachdem ein Brand in einer Liegenschaft ausgebrochen war. Personen wurden keine verletzt. Die Kantonspolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
bild: kapo Aargau
Beim Thema Hundekurs streiten sich die Gemüter
Video: srf
Das könnte dich auch noch interessieren:
Ex-Tennisprofi Boris Becker ist nach Angaben seines Anwalts nicht mehr insolvent. «In Folge einer Einigung mit seinen Insolvenzverwaltern wurde die in 2017 eröffnete, private Insolvenz von Boris Becker durch eine gestrige Entscheidung des High Court in London rechtskräftig beendet», teilte Anwalt Christian-Oliver Moser am Donnerstag im Namen des 56-Jährigen der Deutschen Presse-Agentur mit. Das Gericht habe die sofortige Restschuldbefreiung angeordnet. Das bedeute, «dass unser Mandant von jeglicher weiteren Haftung aus den Insolvenzschulden befreit ist».