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Flüchtlingshelferin Anni Lanz zieht Urteil ans Bundesgericht weiter

Flüchtlingshelferin Anni Lanz zieht Urteil ans Bundesgericht weiter

25.09.2019, 10:50
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Die Menschenrechtsaktivistin Anni Lanz im August vor dem Walliser Kantonsgericht in Sitten. (Archivbild)
Anni LanzBild: KEYSTONE

Die wegen Verstosses gegen das Ausländergesetz verurteilte Flüchtlingshelferin Anni Lanz legt Rekurs beim Bundesgericht ein. Die Menschenrechtsaktivistin war Ende August vom Walliser Kantonsgericht mit einer Busse von 800 Franken bestraft worden.

Die frühere Generalsekretärin von Solidarité sans frontières sei in der ersten Septemberwoche mit einer Beschwerde an das Bundesgericht gelangt, sagte ein Sprecher von Amnesty International Schweiz am Mittwoch der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Die Menschenrechtsorganisation unterstützt Lanz bei ihren Bemühungen um die «Entkriminalisierung der Solidarität».

Die 73-jährige Baslerin hatte am 24. Februar 2018 versucht, einen afghanischen Asylbewerber in die Schweiz zurückzubringen, der nach Italien ausgeschafft worden war. Der Mann hatte der afghanischen Armee angehört und war zu Verwandten in die Schweiz geflüchtet, wo er von der Tötung seiner Frau und seines Kindes in Afghanistan erfuhr.

Mehrere Suizidversuche

Danach verschlechterte sich sein psychischer Zustand. Lanz lernte den Afghanen im Ausschaffunsgefängnis in Basel kennen. Ärztliche Berichte hatten eindringlich empfohlen, den jungen, suizidgefährdeten Mann nicht nach Italien zurückzuschicken, sondern ihn in der Nähe seiner Schwester und deren Familie in der Schweiz zu lassen.

Dennoch ordneten die Asylbehörden unter Anwendung des Dublin-Abkommens seine Wegweisung nach Italien an. Da er dort nie ein Asylgesuch gestellt hatte, verweigerten die italienischen Behörden laut einem Bericht der «Wochenzeitung» (WOZ) seine Aufnahme in ein Asylzentrum.

In Mailand fand er sich mitten im Winter bei Minustemperaturen ohne Gepäck, warme Kleidung, Papiere und Medikamente auf der Strasse. Als Lanz davon erfuhr, entschied sie sich, den Mann in die Schweiz zurückzubringen. Sie fand ihn am Bahnhof Domodossola unterkühlt und in desolatem Zustand vor, weshalb sie laut Amnesty International Schweiz keine andere Lösung sah, als ihn in die Schweiz zurückzubringen.

Beim Grenzübergang in Gondo VS wurden die beiden im Auto eines weiteren Fluchthelfers von der Polizei angehalten. Der Flüchtling, der weder gültige Reisepapiere noch ein Visum hatte, wurde erneut nach Italien zurückgeschafft.

Zunächst wurde Lanz zu einer 30-tägigen Bewährungsstrafe von 50 Franken und einer Geldstrafe von 300 Franken verurteilt. Im Dezember 2018 verurteilte das Bezirksgericht in Brig die Friedensnobelpreiskandidatin von 2005 mit einer Geldstrafe von 800 Franken. Im August 2019 bestätigte das Walliser Kantonsgericht das erstinstanzliche Urteil. Der Richter verneinte das Vorliegen eines Notstandes.

Kampf um Ausländergesetz

Für die Menschenrechtsaktivistin geht der juristische Streit über ihren persönlichen Fall hinaus. Die Flüchtlingshelferin kämpft dafür, dass die Rechtsfrage einen Präzedenzfall schafft und Artikel 116 des Ausländergesetzes geändert wird. Gegenwärtig ist es möglich, eine Person zu verurteilen, die einem Asylbewerber hilft, auch wenn ihre Motive ehrenhaft sind.

Sollte das Bundesgericht den Rekurs abweisen, wäre ein Weiterzug des Falls an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht ein Strassburg möglich. Auch der Nationalrat wird sich mit diesem Thema befassen müssen, nachdem Lisa Mazzone (Grüne/GE) eine parlamentarische Initiative eingereicht hat. Unterstützt wird dieser Vorstoss von 116 Anwälten aus der ganzen Schweiz. (aeg/sda)

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