Untersuchung wegen Wolfswilderei im Wallis wieder aufgenommen

Untersuchung wegen Wolfswilderei im Wallis wieder aufgenommen

24.04.2017, 12:00

Die Staatsanwaltschaft Oberwallis hat die Untersuchung im Zusammenhang mit einem vor einem Jahr illegal abgeschossenen Wolf im Rhonetal wieder aufgenommen. Dies sagte Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

Er bestätigte damit einen Bericht des «Walliser Boten». Es laufe eine Untersuchung im Fall des gewilderten Wolfes, dessen Kadaver am 7. März 2016 am Ufer der Rhone bei Raron gefunden worden sei, sagte Arnold. Das seit mehr als einem Jahr laufende Verfahren war erst vor kurzem sistiert worden, weil keine Hinweise auf die Täterschaft gefunden werden konnten.

Dass nun ein Jäger aus dem Oberwallis im Verdacht steht, den Wolf illegal geschossen zu haben, wollte Arnold nicht bestätigen. Ob es zu einer Anklage komme, werde die Untersuchung zeigen.

Der stark verweste Wolfskadaver war am 7. März von einem Fischer am Ufer der Rhone westlich von Raron entdeckt worden. DNA-Analysen hatten ergeben, dass es sich bei dem erschossenen Tier um den Wolf M63 gehandelt hatte.

Nicht erster Fall im Wallis

Erst im Februar des laufenden Jahres war im Val d'Anniviers eine Wölfin gewildert worden. Auch in diesem Fall hat die Walliser Staatsanwaltschaft eine Untersuchung eröffnet. Nach Informationen von David Gerke, Präsident der Gruppe Wolf, läuft das Verfahren noch. Es gebe seines Wissens mehrere Tatverdächtige. Der zuständige Staatsanwalt war zunächst nicht erreichbar.

Die Gruppe Wolf hatte für Hinweise, die ihr gemeldet werden und zur Ergreifung von Wolfswilderern führen, 10'000 Franken Belohnung ausgesetzt. Man habe mehrere Hinweise erhalten und der Staatsanwaltschaft gemeldet, sagte Gerke. Er betonte, dass die Gruppe Wolf keine eigenen Ermittlungen führe, sondern sämtliche Hinweise an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden übergebe. (sda)

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