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Der ehemalige Präsident der Demokratischen Republik Kongo, Mobuto (links) mit dem damaligen Bundesrat Pierre Aubert im Jahr 1987. Nach 12-jährigem Verfahren musste die Schweiz das Geld des Diktatoren freigeben. Die Rückerstattung misslang.
Der ehemalige Präsident der Demokratischen Republik Kongo, Mobuto (links) mit dem damaligen Bundesrat Pierre Aubert im Jahr 1987. Nach 12-jährigem Verfahren musste die Schweiz das Geld des Diktatoren freigeben. Die Rückerstattung misslang.
Bild: KEYSTONE

Lehrstunde im Lobbyismus: So wurde der Nationalrat dazu gebracht, das Potentatengelder-Gesetz zu entschärfen

11.06.2015, 10:1911.06.2015, 10:25

Die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat brachte gestern mit 102 zu 87 Stimmen ihre Idee des neuen Potentatengeldergesetzes durch. Das Gesetz, mit dem die Einziehung der unrechtmässig erworbenen Geldern von gestürzten Diktatoren geregelt werden soll, wurde in zwei entscheidenden Punkten abgeschwächt. 

  • Die Definition der «Politisch Exponierten Personen» (PEP) wird eingeengt.
  • Bei der Einziehung der Gelder wird künftig die Verjährung der Straftaten der Potentaten mitgerechnet: Die Schweiz soll die unrechtmässig erworbenen Potentatengelder nur dann definitiv einziehen können, wenn die Straftaten der Potentaten noch nicht verjährt sind.

Bundesrat Didier Burkhalter warnte in der Beratung vergeblich davor, dass die neue Verjährungsregel den Kern des Gesetzes gefährde. Er warnte auch vergeblich davor, dass der Ruf der Schweiz damit beschädigt zu werden drohe. Vergeblich.

Die vierstündige Debatte, schreibt der «Tages-Anzeiger», sei auch ein Lehrstück des Lobbyismus geworden. Die beiden entscheidenden Abschwächungen wurden vom Schweizer Anwaltsverband initiiert. (dwi)

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