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Romandie

Eltern wegen Misshandlung und Tötung von Baby in Lausanne vor Gericht

Eltern wegen Misshandlung und Tötung von Baby in Lausanne vor Gericht

02.06.2020, 15:41
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Ein Vater und eine Mutter haben sich am Dienstag vor dem Bezirksstrafgericht Lausanne wegen der Tötung ihres elf Monate alten Sohnes verantworten müssen. Ihnen wird vorgeworfen, ihr Baby mehrere Wochen lang bis zu seinem Tod an einem Schütteltrauma misshandelt zu haben.

Der Vater bestritt bei der Gerichtsverhandlung die Tat kategorisch ab. Die Verletzungen, die der Säugling in seinen ersten Lebensmonaten erlitt - Schläge, ausgerissene Haare, abgerissene Fingernägel, gebrochene Arme - stammten nicht von ihm, sagte er. Ebenso behauptete er, seinen Sohn am 16. Januar 2017, vier Tage bevor dieser im Spital starb, nicht geschüttelt zu haben.

«Ich habe dem Kind nie etwas angetan», sagte der 35-jährige Kongolese. Der Gerichtspräsident sagte dem Angeklagten, dass «alles gegen ihn spreche». Der Angeschuldigte wich jedoch nicht von seiner Verteidigungslinie ab, auch wenn er sich teilweise in schwammigen Erklärungen verlor.

Keine Emotionen

Mit lauter Stimme und völlig emotionslos vertrat der Angeklagte seine Ansicht, dass die medizinischen Experten bei ihren Untersuchungen der Verletzungen seines Sohnes nicht «weit genug» gegangen seien. «Warum sollten wir Ihnen glauben und nicht einer Armada von Experten», antwortete der Gerichtspräsident, ohne eine klare Antwort zu erhalten.

Der Angeklagte, ein ehemaliger Pflegeassistent, wird auch beschuldigt, im Mai 2018 einer 90-jährigen Bewohnerin eines Altersheims bei einer Dusche lebensgefährliche Verbrennungen zugefügt zu haben. Wie bei seinem Baby bestritt er die Anschuldigungen und gab eine Reihe wirrer Erklärungen ab.

Sein Verhalten verärgerte den Gerichtspräsidenten: «Haben Sie nicht den Eindruck, dass Sie uns nur Unsinn erzählen?», sagte er ihm.

Seine während des Dramas abwesende Ex-Freundin, ebenfalls kongolesische Staatsbürgerin, zeigte sich vom Tod ihres Sohnes betroffen. Unter Tränen sagte sie, sie fühle «einen grossen Verlust».

Sie sagte vor Gericht aus, dass sie nie an Misshandlungen des Kindes beteiligt gewesen sei und sich ein solches Verhalten des Vaters nie hätte vorstellen können. Obwohl sie selbst vier Mal von diesem Mann geschlagen worden sei, habe sie Vertrauen in ihren Partner gehabt. Erst nach dem Tod des Kleinkindes hätte sie bemerkt, dass es anders sei.

Pornografie und Gewalt

Der Gerichtspräsident erhob gegen die Frau zudem scharfe Vorwürfe wegen Videos, die sexuelle und gewalttätige Handlungen an Kindern zeigen. «Sie erhalten und leiten abscheuliche Videos, als wären sie eine Postkarte vom Matterhorn. Das deutet darauf hin, dass Sie nicht viel darüber nachdenken», sagte er. Die Kongolesin hatte diese auf WhatsApp empfangen.

Der Vater wird wegen der ihm zu Last gelegten Taten wegen Mordes angeklagt, während die Mutter wegen fahrlässiger Tötung angeklagt wird. Beide werden auch wegen schwerer Körperverletzung, qualifizierter einfacher Körperverletzung und Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht der Prozess gemacht. Die Mutter muss sich auch wegen Pornografie- und Gewaltdarstellungen vor der Justiz verantworten. (sda)

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5 Kommentare
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Ichweissmeinennamennichtmehr
02.06.2020 16:41registriert Januar 2020
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