Ein Aargauer Chauffeur und Familienvater geht im Streit um Unterhaltszahlungen für seine Noch-Ehefrau und seine beiden Töchter bis vor Bundesgericht. Dieses weist seine Beschwerde ab, der Mann muss wie angeordnet monatlich 1080 Franken für die Frau und je 500 Franken für seine beiden Töchter entrichten.
In den User-Kommanteren zum Artikel gehen die Wogen hoch. Viele vornehmlich männliche Kommentarschreiber kritisieren den Gerichtsentscheid und solidarisieren sich mit dem Familienvater: «Der helle Wahnsinn für diesen Mann und Vater, er tut mir leid...», heisst es etwa. Oder: «Aus eigener Erfahrung weiss ich, wie Männer benachteiligt sind. Meine Kinder wachsen bei mir auf. Ich bin seit Jahren alleinerziehend», berichtet ein User. «Ich frage mich, was in den Köpfen solcher Frauen vorgeht», schreibt ein anderer.
Viele sehen im Bundesgerichtsurteil die traditionellen Rollenbilder bestätigt: «Das Scheidungsrecht zementiert die traditionelle Rollenverteilung. Die (meist) Frauen haben keinen Anreiz, für sich selber zu sorgen», findet ein User. Ein anderer fragt: «Überall wird nach Gleichberechtigung geschrien, wieso hier nicht?»
Aber längst nicht alle Kommentar-Schreiber schlagen sich auf die Seite des Mannes: «Für den Mann ist die Situation schwierig, für die Frau aber wohl ebenso. Sie wird mit ihren Töchtern von knapp 2500 Fr. auch nicht leben können», mahnt eine Leserin. «Kinderbetreuung ist Arbeit, wenig anerkannt, aber genauso Arbeit», heisst es in einem weiteren Kommentar, «sicher wird sich diese Frau keine Kita zum Spass leisten können.»
Viele sprechen aus eigener Erfahrung: «Als Frau, die ebenfalls zwei kleine Kinder hatte, muss ich die Männerwelt enttäuschen. Als Mutter mit Kindern unter 9 Jahren hat Frau gerade mal eine Jobchance von 20 - 40 Prozent, falls nachgewiesen werden kann, dass die Kinder betreut werden.»
Leidtragende im Streit um Unterhaltszahlungen sind einmal mehr die Kinder, auch wenn der Vater den Unterhaltsanteil für diese vor Bundesgericht nicht angefochten hat. «Zu hoffen ist, dass noch Grosseltern da sind, die die Kinder an fixen Tagen hüten und es somit für beide Zeit für Verdienstmöglichkeiten gibt», rät eine Leserin.
Einige Kommentarschreiber raten dem Mann zu drastischen Massnahmen, nämlich sein Arbeitspensum zu reduzieren und sich betreiben lassen – oder auszuwandern. (aargauerzeitung.ch)