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Türkei: Schweizerisch-türkischer Doppelbürger durfte das Land verlassen.

ARCHIVBILD ZUM HALBJAHRESERGEBNIS 2018 DER FLUGHAFEN ZUERICH AG, AM DIENSTAG, 28. AUGUST 2018 ---- Zurich Airport in Kloten in the canton of Zurich, Switzerland, pictured on February 18, 2013. (KEYSTO ...
Gestern landete ein schweizerisch-türkischer Doppelbürger nach über einem Jahr Zwangsaufenthalt in der Türkei in Zürich.Bild: KEYSTONE

Doppelbürger durfte Türkei nach 391 Tagen verlassen – vier Schweiz-Türken sitzen noch fest

03.11.2018, 11:4403.11.2018, 12:15
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Nach der Ausreise eines in der Türkei über ein Jahr lang festgehaltenen türkisch-schweizerischen Doppelbürgers in die Schweiz hält die Türkei immer noch vier Doppelbürger fest. Im Sommer war noch von acht Doppelbürgern mit Ausreisestopp die Rede gewesen.

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bestätigte am Samstag auf Anfrage der Agentur Keystone-SDA einen entsprechenden Bericht der Zeitung «Tages-Anzeiger». Noch eine Person mit türkisch-schweizerischer Staatsangehörigkeit befinde sich in Haft. Drei weitere Personen würden an der Ausreise gehindert.

391 Tage festgehalten

Das EDA hat die Fälle nach eigenen Angaben mehrfach auf verschiedenen Ebenen mit den türkischen Behörden thematisiert und wird dies auch weiterhin tun. Zu den Einzelfällen nimmt das EDA aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes keine Stellung.

Der Doppelbürger, der am Freitag nach Winterthur zurückkehren konnte, war laut «Tages-Anzeiger» 391 Tage in der Türkei festgehalten worden. Dem 37-Jährigen war bei seiner Verhaftung vorgeworfen worden, «Mitglied einer bewaffneten und international vernetzten Terrororganisation» zu sein.

Mit Ausnahmezustand begründet

Mitte Juli - damals waren noch acht in der Türkei weilende türkisch-schweizerische Doppelbürger mit einem Ausreisestopp für die Schweiz belegt - hatte der türkische Botschafter in der Schweiz, Ilhan Saygili, die baldige Aufhebung der Ausreisestopps angekündigt.

Grund für die Ankündigung war die Aufhebung des Ausnahmezustandes in der Türkei auf den 19. Juli. Die Aufhebung des Ausreisestopps gelte jedoch nur für jene Doppelbürger, die lediglich aufgrund einer administrativen Massnahme nicht ausreisen dürften, sagte der Botschafter damals.

Sei die Ausreisesperre dagegen auf Grund eines gerichtlichen Entscheides verfügt worden, bräuchte es laut dem Botschafter einen erneuten Gerichtsentscheid, um die Sperre aufzuheben. (sda)

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