Genfer Staranwalt Warluzel muss nach Schussabgabe in Therapie

Genfer Staranwalt Warluzel muss nach Schussabgabe in Therapie

14.10.2016, 14:44

Der frühere Genfer Staranwalt Dominique Warluzel ist am Freitag vom Genfer Strafgericht wegen einer Schussabgabe auf eine Pflegerin zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er muss nicht ins Gefängnis.

Der Fall des früheren Anwalts wurde in einem vereinfachten Verfahren anstatt in einem klassischen Gerichtsprozess behandelt. Als Voraussetzung dafür hatte Warluzel den Vorwurf der versuchten Tötung mit Eventualvorsatz aus der Anklageschrift des Genfer Generalstaatsanwalts Olivier Jornot akzeptiert.

«Ich habe die Anklage akzeptiert, weil der Generalstaatsanwalt geschrieben hat, dass ich niemals die Absicht hatte, das Opfer zu verletzen oder zu töten», sagte Dominique Warluzel vor dem Gericht. Die Verhandlung dauerte nur eine halbe Stunde.

Das Gericht zog sich zur Urteilsberatung eine Viertelstunde zurück, bevor es Warluzel zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilte. Davon hätte er 6 Monate im Gefängnis absitzen müssen.

Der frühere Staranwalt muss aber nicht hinter Gitter, die Strafe wurde zu Gunsten einer therapeutischen Massnahme ausgesetzt. Damit wurde auch der Gesundheitszustand des Angeklagten berücksichtigt, der seit zwei 2013 erlittenen Schlaganfällen hochgradig pflegebedürftig ist.

Im Rollstuhl vor Gericht

Bereits die anderthalb Monate Untersuchungshaft nach der Schussabgabe sass er im Zellenblock der Genfer Universitätsspitäler (HUG) ab. Vor dem Gericht präsentierte er sich im Rollstuhl. «Entschuldigen Sie, ich kann mich nicht erheben», sagte er zur Gerichtspräsidentin.

Auch die verordnete Therapie kann er in einem Spital oder einer Klinik absolvieren. Er darf sich allerdings nicht im Ausland pflegen lassen. Das Genfer Amt für Straf- und Massnahmenvollzug wird die Massnahme überwachen.

Dem früheren Anwalt wurde vor dem Gericht ausnahmsweise das Wort erteilt. Normalerweise ist das bei vereinfachten Verfahren nicht der Fall. Er erzählte von den tausenden Stunden der Reha seit den Schlaganfällen.

170'000 Franken Wiedergutmachung

Auch heute noch absolviert er dafür «fünf bis sechs Stunden pro Tag» und versucht, auf weniger Medikamente angewiesen zu sein. Er bestätigte vor Gericht, dass er bereits vor der Verhandlung eine Wiedergutmachung von 170'000 Franken an die Pflegerin überwiesen habe.

Zusätzlich wird er noch 80'000 Franken für die Anwaltskosten der Frau bezahlen. Der frühere Staranwalt hatte zu Jahresbeginn in einem Genfer Fünfsterne-Hotel mit einer Pistole einen Schuss auf eine Krankenpflegerin abgegeben. Die Frau blieb unverletzt. Die Schussabgabe erfolgte nach einem Streit um Lohnforderungen der Frau. (sda)

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