Über 1,4 Million in der Schweiz lebende EU-Bürger dürfen wählen

Europawahl

Über 1,4 Million in der Schweiz lebende EU-Bürger dürfen wählen

22.05.2014, 15:44

Von den 1,75 Millionen EU-Bürger in der Schweiz haben rund 1, 4 Millionen das Mindestalter erreicht, ab dem sie an der Europawahl teilnehmen dürfen. Das sind mehr Wahlberechtigte als in einigen Kleinstaaten der EU.

Während einheitliche Regeln für jene EU-Bürger existieren, die in einem anderen EU-Land leben, verkompliziert sich die Situation bei der Schweiz. Denn für in Drittstaaten lebende EU-Bürger gibt es kein einheitliches EU-Wahlrecht: Somit existieren 28 unterschiedliche Wahlregeln.

Während etwa die in der Schweiz lebenden Spanier brieflich oder auf dem Konsulat wählen können, haben Frankreich und Portugal eigens für die Europawahl eingerichtete Wahlbüros in ihren Konsulaten bereit gestellt. Die Deutschen und die Österreicher wiederum können ausschliesslich per Brief wählen.

Es gibt auch EU-Länder, die von ihren Bürger verlangen, für die Europawahl in ihr Heimatland oder zumindest in ein anderes EU-Land zu reisen. Dies gilt etwa für italienische und griechische Staatsangehörige. In der Schweiz lebende Iren oder Zyprer dürfen sich überhaupt nicht an der Europawahl beteiligen.

Die meisten EU-Bürger müssen sich zuerst einschreiben, damit sie überhaupt wählen dürfen - so verlangt es das Reglement ihres Heimatlandes. Die Einschreibe-Prozedur und die Fristen sind von Land zu Land verschieden.

Daher gibt die Delegation der EU für die Schweiz und Liechtenstein auf ihrer Internetseite in Bern für die Europawahl keine konkreten Empfehlungen ab.

Rund ein Viertel der in der Schweiz lebenden Erwachsenen und Kinder sind EU-Bürger. Davon sind 1,23 Millionen EU-Bürger, eine knappe halbe Million sind Doppelbürger, wie die EU-Delegation in Bern schreibt. (whr/sda)

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