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Toggenburger hat Mädchen aus Osteuropa vergewaltigt: 8 Jahre Gefängnis

Toggenburger hat 5- bis 12-jährige Mädchen aus Osteuropa vergewaltigt: 8 Jahre Gefängnis

18.09.2019, 10:39
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Der Bundesrat will der Polizei mehr Möglichkeiten geben im Umgang mit terroristischen Gefährdern. (Symbolbild)
Bild: KEYSTONE

Das Kreisgericht Toggenburg hat einen 65-jähriger Mann zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, fünf- bis zwölfjährige Mädchen aus Osteuropa sexuell missbraucht zu haben. Die Anklage hatte eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren verlangt.

Gleich nach der Bekanntgabe des Urteils vom Mittwoch kündigte die Staatsanwaltschaft Berufung an, wie tagblatt.ch berichtete. In der Verhandlung vom 21. August hatte die Anklage eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren sowie eine stationäre Massnahme nach Artikel 59, eine sogenannten «kleine Verwahrung» gefordert.

In seinem Antrag war der amtliche Verteidiger von einer Freiheitsstrafe von maximal vier Jahren ausgegangen. Weil sein Mandant bereits seit 2014 zuerst in Untersuchungshaft und danach im vorzeitigen Strafvollzug sitze, befinde er sich in Überhaft und müsse sofort entlassen werden, sagte er in der Verhandlung.

Tiefere Freiheitsstrafe

Das Kreisgericht sprach in seinem am Dienstag bekanntgegebenen Urteil den 65-Jährigen schuldig der jeweils mehrfachen sexuellen Nötigung, der Schändung, der sexuellen Handlungen mit Kindern, der Pornografie, der Anstiftung zu sexuellen Handlungen mit einem Kind sowie der Anstiftung zur Herstellung von Pornografie.

Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren. Dabei wird die Untersuchungshaft von 491 Tagen sowie der vorzeitige Strafvollzug von 1294 Tagen angerechnet. Insgesamt sass der Beschuldigte damit beinahe fünf Jahre in Haft. Das Gericht verfügte weiter eine ambulante Massnahme während des Strafvollzugs. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Grundlage des Verfahrens war der Fund von 2700 Fotos und 150 Filmen mit kinderpornografischen Aufnahmen auf einem Datenträger des Angeklagten. Er hatte die Bilder im Toggenburg, aber auch in Frankreich und Deutschland in Hotelzimmern und Ferienhäusern zumeist selber produziert.

Allein im Hotelzimmer

Eines der Opfer ist ein damals fünfjähriges Mädchen aus der Slowakei, das bei den zahlreichen Treffen in Begleitung seiner Mutter war. Fotografiert und gefilmt wurde weiter ein zehnjähriges Mädchen aus Polen, das sich über zwei Jahre jeweils allein mit dem Angeklagten in diversen Hotelzimmern aufhielt. Der Mann habe die beiden Mädchen immer wieder sexuell missbraucht und sich dabei gefilmt, warf ihm die Anklage vor.

Als der Mann zeitweise in Polen in Untersuchungshaft sass, schickte ihm eine Frau aus der Ukraine per Mail Sexbilder ihrer damals siebenjährigen Tochter. Daraus entwickelte sich eine Art Geschäftsbeziehung: Der Mann soll bei der Frau gegen Geld pornografische Aufnahmen bestellt haben. Dabei gab er konkrete Anweisungen, welche Posen das Kind einzunehmen hat.

Der Gerichtspräsident hatte bei der Befragung die in der 120-seitigen Anklageschrift aufgeführten Handlungen summarisch zusammengefasst und den Beschuldigten damit konfrontiert. Teilweise bestätigte dieser, die Taten begangen zu haben, teilweise verwies er auf die Ausführungen seines Anwalts. (aeg/sda)

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26 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Bäsi Trullalla
18.09.2019 13:28registriert August 2019
Acht Jahre ist ein Hohn! Und danach? Einfach mal schauen? Bin echt entsetzt 😧
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Snowy
18.09.2019 12:45registriert April 2016
Ich weiss grad nicht, was mich mehr anwidert:

Die Eltern, welche ihr Kind wissentlich an einen Pädophilen verkaufen und ihr eigenes Kind vorab mit pornografischen Bildern anpreisen, oder der Pädophile selber.

Behörden: Bitte nach Verbüssung von Strafe und Massnahmen/Verwahrung sicherstellen, dass sich diese Menschen nie wieder in der Nähe von Kindern aufhalten (weder beruflich noch privat).

Mir ist gerade der Appetit vergangen.
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Qui-Gon
18.09.2019 13:48registriert April 2015
Mütter, die ihre Kinder an diesen *** verkauften. Mir wird schlecht.

Was braucht es denn noch, um den Strafrahmen auszureizen?
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