Der Fall reicht ins Jahr 2012 zurück: Vor einem Club in der St. Galler Innenstadt geraten sich ein Türsteher und ein Gast in die Haare. Beide werden handgreiflich, die Rangelei läuft aus dem Ruder: Der 23-jährige Türsteher ohrfeigt den Gast, dieser schlägt zurück und macht sich aus dem Staub. Der Türsteher verfolgt ihn, bringt ihn zum Club zurück und nimmt ihn dort in den Schwitzkasten.
Er zwingt sein Opfer in einen Raum gegenüber der Garderobe und weist seine Arbeitskollegen an, die anderen Gäste wegzuschicken und die Türe zu schliessen. Dann schlägt er sein Opfer mit einem Schlagstock zusammen und tritt mit Füssen auf den Mann ein. Die zwei anderen Türsteher dulden den Gewaltexzess.
Jetzt ist im Fall ein Urteil gesprochen worden, schreibt das St. Galler Tagblatt. Der Angeklagte erhält eine Freiheitsstrafe von zwanzig Monaten. Der Tatbestand: Einfache Körperverletzung mit einer Waffe, Freiheitsberaubung, Entführung, Nötigung und Tätlichkeit. Auch der Arbeitskollege des Türstehers wurde verurteilt – wegen Gehilfenschaft zu einfacher Körperverletzung und zu Freiheitsberaubung sowie wegen versuchter Drohung. Das Urteil für einen dritten Türsteher steht noch aus.