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Wie die Schweizer Strafjustiz international zum Gespött wurde

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Wir, die Bananenrepublik: Wie die Schweizer Strafjustiz international zum Gespött wurde

Das «Sommermärchen», der international beachtete Fifa-Fall, verjährt. Ruiniert durch unfassbare Pleiten und Pannen von Bundesanwaltschaft und Co.
28.04.2020, 06:2828.04.2020, 09:21
henry habegger / chmedia
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Aufsichtsbehörde wirft ihm Amtspflichtverletzung vor: Bundesanwalt Michael Lauber. (Archivbild)
Bundesanwalt Michael Lauber fiel in Ungnade, weil er der FIFA angeblich zu nahe stand.Bild: KEYSTONE

Das «Sommermärchen» ist verjährt. Gestern, am 27. April. Sang und klanglos. Es war der Vorzeigefall von Bundesanwalt Michael Lauber, der 2012, als er sein Amt antrat, versprach, er werde die Bundesanwaltschaft aus der Krise führen, mit «Coaching und Controlling». Das Resultat: ein einziger Scherbenhaufen.

Versäumnisse und Verfehlungen dürften den Steuerzahler allein schon im Fall des «Sommermärchens» – die Wirren und die Vergabe der Fussball-WM 2006 – Millionen kosten. Langjährige Verfahren, durch Fehler und Befangenheit der Bundesanwaltschaft an die Wand gefahren, sind das eine. Das andere ist der Reputationsschaden, den die Schweiz und ihre Justiz erleidet. Von einer «unsägliche Prozessposse», «blickdichtem Filz um die stillen Dates des Chefan­klägers» schreibt etwa die «Süddeutsche Zeitung».

Bundesanwalt Lauber verliert im eigenen Haus den Sukkurs

Unter dem Eindruck des internationalen Gespötts wendet sich nun auch Laubers mit harter Hand geführte Truppe von ihm ab. «Die Leute sagen jetzt, er muss weg», so ein Insider.

Wendepunkt sei die Disziplinarverfügung der Aufsicht zu Lauber. Diese wirft dem Bundesanwalt vor, er habe rund um die Geheimtreffen mit Fifa-Präsident Gianni Infantino Amtspflichten verletzt, mehrfach die Unwahrheit gesagt, illoyal gehandelt, er sei uneinsichtig und habe «im Kern ein falsches Berufsverständnis».

Zudem soll Lauber seine eigenen Leute belogen haben. In einem internen E-Mail an das Personal habe er behauptet, sagt eine informierte Person, er habe nicht zum Aufsichtsbericht Stellung nehmen können. In der Verfügung der Aufsichtsbehörde AB-BA, veröffentlicht am 2. März, konnte das Personal dann aber nachlesen, dass Lauber den Entwurf schon im Februar zur Stellungnahme erhalten hatte.

Der Wurm sitzt noch tiefer in der Schweizer Strafjustiz. So geht die Verjährung des Falls «Sommermärchen» nicht nur auf die Kappe der Bundesanwaltschaft. Seit letztem August hatte das Bundesstrafgericht in Bellinzona die Anklage vorliegen. Aber erst Monate später, Ende Januar 2020, schickte das Gericht sie zur Nachbesserung an die Bundesanwaltschaft zurück. Dazu kam, dass das Gericht den ursprünglich für Januar 2020 geplanten Prozess kurzfristig auf März 2020 verschob. Obwohl klar war, dass die Zeit drängte, weil die Vorwürfe im April verjähren.

Strafrechtler Mark Pieth sprach gegenüber den CH-Media- Zeitungen von «italienischen Verhältnissen in der Schweizer Justiz». Er sagte: «Der Vorgang bestärkt den Eindruck, den auch das Ausland zunehmend hat, dass die Schweizer Justiz auf allen Ebenen schlampt. Im Fall der Fussballverfahren schlampt nicht nur die Bundesanwaltschaft, sondern auch das Bundesstrafgericht.»

Es hält sich, selbst innerhalb der Bundesanwaltschaft, die These, dass das Verfahren mit Anlauf in die Verjährung getrieben wurde. Dass es eine Absprache zwischen Bern und Bellinzona gab. Der Hintergrund: Wenn das Verfahren verjährt, scheitert es ­wenigstens nicht an den fatalen Geheimtreffen von Lauber und Infantino, die, wie selbst das Bundesstrafgericht befand, wohl zu einem «umfassenden Beweisverwertungsverbot» geführt hätten. Das wäre die totale Schlappe für Lauber und seine Truppe gewesen.

Diese ist in Bellinzona gut verankert. Der frühere Chef Wirtschaftskriminalität, Olivier Thormann, selbst an den Fifa-Verfahren beteiligt und für befangen erklärt, ist heute Präsident der Berufungskammer in Bellinzona. Der ehemalige Staatsanwalt des Bundes, Martin Stupf, ist Präsident der Strafkammer. Seine Aufgabe wäre es gewesen, zusammen mit der prozessführenden Richterin Sylvia Frei dafür zu sorgen, dass die Anklage schnell beurteilt und der Prozess rechtzeitig angesetzt wird, um die Verjährung zu verhindern.

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Uefa-Fall: Neuer Verdacht gegen Lauber und Infantino

Zu verheimlichen gibt es vieles, wegen Laubers ungeklärten Infantino-Treffen drohen jetzt auch die restlichen etwa 20 Fussball-Verfahren zu platzen. Belastendes Material steckt auch in Dokumenten aus dem bekannten Fundus der «Football Leaks», die der «Tages-Anzeiger» erst jetzt publizierte.

Darin gibt es nicht nur vertiefte Hinweise auf systematische Kungelei zwischen der Lauber-Truppe und der Fifa. Es findet sich auch eine E-Mail, die sowohl Lauber als auch Infantino zusätzlich belastet. Sie zeigt nämlich, dass der Fifa-Boss ein Geheimtreffen mit Lauber wollte, um Vorwürfe aus der Welt zu schaffen, die auf seine Zeit als Uefa-Generalsekretär zurückgingen. Es ging um einen dubiosen TV-Rechtevertrag, den Infantino unterschrieben hatte. Tatsächlich stellte die Bundesanwaltschaft das Verfahren in der Folge ein.

Diese E-Mail-Austausch zwischen Infantino und seinem Helfer, dem Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold, zeigt zudem, dass es zwischen dem Uefa-Verfahren der Bundesanwaltschaft und Arnold sehr wohl einen Bezug gab. Der gegen Arnold wegen Vorteilsnahme ermittelnde Sonderstaatsanwalt hatte das noch verneint. Arnold hatte von Infantino respektive von der Uefa und der Fifa Zuwendungen im Wert von mehr als 15'000 Franken erhalten, wie der Sonderermittler herausfand.

In den Sog dieser schwelenden Schweizer Justizaffären gerät auch das höchste Schweizer Gericht, das Bundesgericht. Bei einer Aufsichtsuntersuchung zu den unhaltbaren Zuständen am Bun­des­straf­gericht in Bellinzona, bekannt ­geworden als «Sittenzerfall», verletzte es laut Strafrechtlern das rechtliche Gehör von Richtern und Gerichtsangestellten, die im Bericht belastet wurden. Auch hier gibt es Hinweise, dass sich einige Justizpersonen über die Instanzen hinweg allzu gut kennen, um kritische Distanz halten zu können.

Die Schweizer Strafjustiz bastelt sich eine Bananenrepublik.

Immerhin: Um die Missstände kümmert sich jetzt auch parlamentarische Oberaufsicht GPK, die lange viel zu untätig blieb.

Lauber droht die Amtsenthebung ...

Für Lauber könnte das dicke Ende noch kommen. In der Bundesversammlung kündigt sich ein Antrag auf Amtsenthebung an. Die Grünen haben gegenüber CH Media schon vor Wochen angekündigt, dass sie ein Verfahren in Gang setzen wollen. Dieser Forderung schliessen sich jetzt immer mehr Parlamentarierinnen und Parlamentarier an.

Das ist aber nicht alles. Ein erfahrener Ermittler, der für den Bund ­diverse Untersuchungen geführt hat, sagt: Die Erkenntnisse aus der Untersuchung der AB-BA gegen Lauber ­begründeten ohne weiteres «einen hinreichenden Anfangsverdacht» für die Eröffnung eines Strafverfahrens. Nebst anderem stehe der Verdacht im Raum, dass Lauber bei den Geheimtreffen, an denen mit Infantinos Kumpel Rinaldo Arnold eine Privatperson dabei war, das Amtsgeheimnis verletzte. Der Experte ist der Ansicht, dass die AB-BA selbst ein Strafverfahren gegen Lauber hätte einleiten und einen ausserordentlichen Staatsanwalt hätte einsetzen müssen.

Patrick Gättelin, Sekretär der ­AB-BA, weist das zurück: «Die AB-BA führte betreffend Bundesanwalt ­Michael Lauber eine Disziplinaruntersuchung (Verwaltungsrecht), also kein Strafverfahren. In der Einschätzung der Behörde liegen nach Abschluss der Diszi­plinaruntersuchung bezüglich einer möglichen strafrechtlich relevanten Amtsgeheimnisverletzung von ­Bundesanwalt Michael Lauber keine genügend konkreten Tatverdachtselemente vor, welche die Einreichung einer Strafanzeige rechtfertigen ­würden.»

... und ein Strafverfahren

Für die Einsetzung eines ausserordentlichen Staatsanwalts bei Strafanzeigen betreffend den Bundesanwalt und die beiden Stellvertretenden Bundesanwälte sei zudem «grundsätzlich das Parlament» zuständig. Zudem müsste die Immunitätskommission die Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens geben.

Recherchen zeigen, dass sich Parlamentarier tatsächlich überlegen, Antrag auf Strafanzeige gegen Lauber zu stellen. So könnte sich der höchste Strafverfolger im Land, der selbst keine einzige Anklage vertrat, dereinst doch noch vor Gericht wiederfinden. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Fünf Pannen und Fehlentscheide in Justiz und Vollzug der letzten fünf Jahre
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94 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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bebby
28.04.2020 07:16registriert Februar 2014
Und was, wenn es Absicht ist? Vielleicht soll ja implizit kommuniziert werden, dass Wirtschaftskriminelle in der Schweiz nichts zu befürchten haben (insbesondere die Clique der Fifa)? Quasi als Standortvorteil...
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fools garden
28.04.2020 06:43registriert April 2019
yeah, Amtsenthebung mit satter Abfindung🤔
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Toerpe Zwerg
28.04.2020 08:08registriert Februar 2014
Die Bundesanwaltschaft ist nicht mehr zu retten. Diese Behörde hat ausser Leerläufen und Skandalen nichts zustande gebracht. Auflösen und mit neuem Personal neu aufgleisen. Unfassbar, wie unfähig dort agiert wird.
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