Parlament will kein Werbeverbot für Tabakprodukte

Parlament will kein Werbeverbot für Tabakprodukte

08.12.2016, 11:04

Denkzettel für Gesundheitsminister Alain Berset: Das Parlament hat das Bundesgesetz über Tabakprodukte an den Bundesrat zurückgewiesen. Auch der Nationalrat will nichts wissen von einem Werbeverbot. Die freie Marktwirtschaft sei höher zu gewichten als die Prävention.

Mit 101 zu 75 Stimmen bei 14 Enthaltungen folgte die grosse Kammer am Donnerstag dem Ständerat, welcher die Vorlage in der Sommersession mit 28 zu 15 Stimmen zurückgewiesen hatte. Die Mehrheit von SVP, FDP und CVP brachte das Gesetz zu Fall.

Die Mehrheit der nationalrätlichen Gesundheitskommission hatte hingegen dafür plädiert, das Gesetz zu beraten und allenfalls Änderungen anzubringen, wie das auch Bundesrat Berset forderte. Doch dieser erhielt nur vom linken Lager Unterstützung. Nun muss der Bundesrat über die Bücher.

Tabakindustrie schützen

Mit dem Tabakproduktegesetz will die Regierung das Suchtproblem entschärfen. Das Parlament verlangt eine neue Vorlage, die nur unbestrittene Elemente der geltenden Tabakverordnung wie den Kinder- und Jugendschutz umfasst.

Von Einschränkungen der Werbung im Kino oder auf Plakaten, der Verkaufsförderung und des Sponsorings wollen National- und Ständerat aber nichts wissen. Zu verzichten sei insbesondere auch auf die Meldung der Werbe- und Marketingaufwendungen.

Bürgerliche Nationalräte warnten vor einem «Angriff auf die freie Marktwirtschaft». Es sei nicht erwiesen, dass generelle Werbeverbote einen Rückgang des Rauchens bewirkten. Zudem erhalte der Bundesrat zu viel Macht. Auch sei nicht einzusehen, wieso für nikotinhaltige E-Zigaretten oder den Mundtabak Snus die gleichen strengen Regeln gelten sollten wie für herkömmliche Zigaretten, die schädlicher seien.

Unumstrittene Punkte

SP, Grüne, BDP und GLP erachteten den Gesetzesentwurf als brauchbare Basis für die Detailberatung. Die Befürworter hielten fest, ein Gesetz im Sinne des bundesrätlichen Entwurfs sei eine nötige Voraussetzung für die Ratifizierung der WHO-Tabakkonvention.

Nicht umstritten ist das schweizweite Verbot des Verkaufs von Zigaretten an Minderjährige. Eine Mehrheit hielt fest, diese Massnahme zum Schutz von Kindern und Jugendlichen begrüsse sie ausdrücklich. Hierzu müsse für Testkäufe eine rechtliche Grundlage geschaffen werden. Auch ein Verbot von speziell an Minderjährige gerichtete Werbung hält eine Mehrheit für sinnvoll.

Gesundheitsminister Berset sagte bei der Präsentation der Vorschläge, Werbung habe besonders auf Jugendliche einen grossen Einfluss. Gemäss einer deutschen Studie steigt das Risiko, dass Jugendliche zu rauchen beginnen, um 46 Prozent, wenn sie Tabakwerbung ausgesetzt sind.

Kantone sind dem Bund voraus

Heute gilt ein Werbeverbot für Tabak in Radio und Fernsehen. Auch Tabakwerbung, die sich explizit an Minderjährige richtet, ist untersagt. Ein weitergehendes Verbot war bereits in der Vernehmlassung auf Kritik gestossen. Der Bundesrat hielt dennoch daran fest. Die Schweiz gehe mit den geplanten Regeln weniger weit als die meisten europäischen Länder, gab Berset zu bedenken.

Auch manche Kantone kennen heute striktere Regeln als der Bund. In 15 Kantonen ist Plakatwerbung für Tabakprodukte bereits verboten. In zehn Kantonen dürfen keine Zigaretten an Minderjährige verkauft werden, in weiteren zwölf Kantonen gilt das Abgabealter 16 Jahre.

Weltweit sterben jedes Jahr über 5 Millionen Menschen an den Folgen des Tabakkonsums. In der Schweiz sind es rund 9500 Personen. Der Tabakkonsum ist damit die häufigste vermeidbare Todesursache in der Schweiz. (sda)

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