Das Gebäude der EU-Kommission in Brüssel (Archivbild). Bild: APA
Alle EU-Staaten werden sich künftig regelmässig Überprüfungen der Rechtsstaatlichkeit unterziehen müssen. Die EU-Kommission kündigte am Mittwoch an, ab sofort einmal im Jahr die Lage in allen Mitgliedstaaten zu begutachten.
Das neue System werde die «Früherkennung sich abzeichnender Rechtsstaatlichkeitsprobleme erleichtern», teilte die Behörde in Brüssel mit. Über möglicherweise notwendige Konsequenzen solle dann mit dem EU-Parlament und dem Rat der EU, dem Gremium der Mitgliedstaaten, geredet werden.
Frans Timmermans
Mit dem neuen Verfahren reagiert die EU-Kommission offensichtlich auch auf Vorwürfe von Ländern wie Polen und Ungarn. Diese hatten sich in der Vergangenheit wiederholt darüber beklagt, einseitig im Fokus der Brüsseler Behörde zu stehen.
Gegen beide Staaten wurden wegen mutmasslicher Verletzungen der EU-Grundwerte bereits Klagen vor dem EU-Gerichtshof (EuGH) eingereicht und Verfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge eingeleitet. Letztere sollen die Regierungen in Warschau und Budapest unter der Androhung eines Stimmrechteentzugs dazu bewegen, umstrittene Entscheidungen zurückzunehmen.
«Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich erneut bekräftigt, dass die Rechtsstaatlichkeit für das Funktionieren der EU von entscheidender Bedeutung ist», kommentierte EU-Vizekommissionspräsident Frans Timmermans am Mittwoch. Die Kommission werde deswegen weiter gegen Angriffe gegen die Rechtsstaatlichkeit kämpfen. (mim/sda/dpa)
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