Schweiz

BVG-Reform: Viele Knacknüsse und offene Fragen

Knacknüsse und offene Fragen verzögern die Reform der beruflichen Vorsorge

Der Nationalrat hat im letzten Jahr den Weg vorgegeben, um die zweite Säule zu sanieren. Die Sozialkommission des Ständerats hält den Wurf für unzureichend, tut sich nun aber schwer, Verbesserungen anzubringen.
30.03.2022, 07:18
Anna Wanner / ch media
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Die Sozialkommission des Ständerats nimmt sich Zeit für die Reform der beruflichen Vorsorge. Sie befasst sich aktuell mit der ersten Lesung, definitive Entscheide fallen bestenfalls am 26. April bei der nächsten Sitzung. Ziel ist, die Reform bis im Sommer in die Session zu bringen, auch um ein weiteres Argument für die im September anstehende Abstimmung zur AHV-Reform zu haben.

Die Verzögerung der BVG-Reform ist der Komplexität der Vorlage geschuldet. Das Bundesamt für Sozialversicherung hat nicht weniger als zwanzig Berichte erstellt. Die Krux: Schraubt man an der einen Seite, löst sich vielleicht ein Problem, auf einer anderen Seite kommt dann aber ein neues zum Vorschein. Exemplarisch dafür ist der zu hoch angelegte Mindestumwandlungssatz, der die Höhe der Rente bestimmt.

Weil die Renten bis ans Lebensende versprochen sind, führt der hohe Umwandlungssatz zu einer Umverteilung von bis zu sieben Milliarden Franken von Erwerbstätigen hin zu Pensionierten. Für viele Politiker ist dies ein unhaltbarer Zustand. Senkt man aber den Mindestumwandlungssatz, führt das unmittelbar zu Renteneinbussen bei bereits tiefen Renten.

Hier freut sich jemand auf die AHV. Weil immer mehr Schweizer in diese Lage kommen, m
Auch Arbeiter in Tieflohnbranchen sollen künftig eine bessere berufliche Vorsorge aufbauen können.Bild: sda

Die Kommission sucht die goldene Mitte

Was tun? Eine deutliche (bürgerliche) Mehrheit will die Umverteilung abwenden. Der Mindestumwandlungssatz soll sinken. Die entscheidende Frage ist also: Wie werden die absehbaren Rentenausfälle kompensiert? Auf diese Frage gibt es aktuell zwei Antworten. Da ist einerseits das Modell des Nationalrats, das jenen Rentnern eine Kompensation auszahlen will, die von der Senkung des Umwandlungssatzes betroffen sind. Da ist andererseits das Modell des Bundesrats und der Sozialpartner, die einen solidarisch finanzierten Zuschlag für alle Neurentner vorsehen.

Den bürgerlichen Sozialpolitikern des Ständerats geht der Vorschlag des Bundesrats zu weit, sie halten aber auch das Nationalratsmodell für wenig ausgegoren und wollen es grosszügiger ausgestalten. Wo sich genau die goldene Mitte befinden soll, ist Teil der Diskussion. Gewerkschaften und linke Parteien haben indes bereits erklärt, dass sie keinen Schritt vom bundesrätlichen Modell abweichen wollen. Die Bürgerlichen können einen Kompromiss also vergessen, eine Abstimmung über die Vorlage ist deshalb wahrscheinlich. Die Frage ist darum: Wie generös muss die Vorlage ausgestaltet sein, damit sie bei einer Mehrheit der Bevölkerung verfängt?

Wie gelingt die Besserstellung der Frau?

Die Kompensationsfrage ist die eine Knacknuss. Die Reform soll gleichzeitig auch Personen aus der Tieflohnbranche – hauptsächlich Frauen – ermöglichen, eine bessere Rente anzusparen. Auf eine zweite Säule verzichten müssen heute jene Personen, die entweder einen tiefen Lohn, mehrere Arbeitgeber haben oder im Teilzeitpensum arbeiten. Doch auch hier liegen Lösungen nicht einfach auf der Hand: Wer mehr vom Lohn für die Rente abgeben muss, dem bleibt weniger zum Leben. Das ist zwar kurzfristig gedacht, für junge Familien oder Alleinerziehende aber Realität.

Zur Debatte stehen verschiedene Ansätze, so diskutiert die Kommission, ob das Eintrittsalter bei 20 Jahren nicht zu tief angesetzt ist. Dasselbe gilt für die Schwelle, ab wann ein Lohn versichert werden soll. Heute liegt sie bei 25’510 Franken, der Nationalrat will, dass Einkommen ab 12’548 Franken obligatorisch versichert sind. Diskutiert wird nun ein Mittelwert. Ob sich dieser finden lässt?

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