Schweiz
Zürich

Knie-Clown wird der sexuellen Handlungen mit einem Kind schuldig gesprochen

David Larible, Mitte, auf dem Weg ins Bezirksgericht anlaesslich dem Tatvorwurf der sexuellen Handlungen mit einem Kind, aufgenommen am Dienstag, 15. August 2017, in Zuerich. Larible bestreitet, dem M ...
Beruflich ermordet: Ex-Knie-Clown David Larible. Bild: KEYSTONE

«Ich will mehr Bilder von dir» – Diese Nachrichten stossen Knie-Clown von der Weltbühne

Bis zum Schluss hatte er um seinen Ruf gekämpft. Doch befand das Bezirksgericht seine Aussagen für nicht glaubwürdig. Der weltbekannte Clown David Larible wurde der sexuellen Handlungen mit einem Kind schuldig gesprochen. 
16.08.2017, 08:0316.08.2017, 18:16
Mehr «Schweiz»

Was gibt es Schlimmeres für einen Clown als den Vorwurf der sexuellen Handlungen mit einem Kind? Wohl nichts. Also hat David Larible gekämpft. Um seinen Ruhm, seine Ehre, seinen Job, seine Existenz.

Schon kurz nachdem die Vorwürfe des heute 14-jährigen Mädchens gegen ihn laut wurden, setzte Larible zur Flucht nach vorne an. Verteidigt durch Valentin Landmann, der dafür bekannt ist, seinen Mandanten zum Schritt in die Öffentlichkeit zu raten, gab Larible der Zeitung «Blick» ein zweiseitiges Interview. Später legte er in der Sendung «TalkTäglich» beim TeleZüri seine Ansichten über die Anschuldigungen des Mädchens offen. Er habe so etwas wie ein Mutter-Theresa-Syndrom, sagte er damals. Dem armen Mädchen habe er nur helfen wollen.

Schnell drehte die Diskussion in der Öffentlichkeit. Larible wurde zum Opfer. Das Mädchen zur Schwindlerin. Wegen den schlimmen Anschuldigungen habe er Aufträge verloren, beklagte sich der Clown. Für ihn sei diese ganze Geschichte ein beruflicher Mord. Und alles nur, weil er einem Fan, einer Pubertierenden mit Minderwertigkeitskomplexen, habe beistehen wollen. 

Am Montag trat Larible dann also vor das Bezirksgericht, «um endlich die Wahrheit ans Licht zu bringen», wie er es morgens um acht Uhr gegenüber den wartenden Medienvertretern sagte. Das Schlimmste sei, dass ein Teil seines inneren Clowns in den letzten Monaten kaputt gegangen sei. 

David Larible, Mitte, und sein Anwalt Valentin Landmann, hinten, sprechen zu Journalisten vor dem Bezirksgericht anlaesslich dem Tatvorwurf der sexuellen Handlungen mit einem Kind, aufgenommen am Dien ...
Larible mit Star-Anwalt Landmann.Bild: KEYSTONE

Im Gerichtssaal führte er dann aus: «Wissen Sie, Clown zu sein, ist ein sehr spezieller Beruf.» Die Stimme fest, die Hände auf dem Tisch, die Schultern gerade, so dass sich das schwarze Jackett ein wenig zu sehr darüber spannte. Rechts neben ihm Landmann, links der Anwalt des 14-jährigen Mädchens. Die Geschädigte selbst erschien am Dienstag nicht.

Eine Dolmetscherin übersetzte Laribles italienische Worte ins Deutsche: «Wir sind keine Schauspieler, wir interpretieren keine Rolle. Wir interpretieren uns selbst. Dafür müssen wir ganz offen sein, wenn wir auf die Bühne gehen.»

Ob sich sein Verhalten gegenüber seinen Fans seit den Anschuldigungen gegen ihn verändert habe, wurde er gefragt. Kurz versagte ihm die Stimme, ein tiefer Seufzer entwischte ihm. Dann sagte er: «Sehr. Ich war immer sehr offen, so wie ich halt bin. Ich liess jede Person an mich rankommen. Doch jetzt geht das nicht mehr. Das ist schlimm, denn ich kann nicht mehr ich selbst sein. Così è – so ist es.»

David Larible - der Clown der Clowns, an der Generalprobe des Zirkus Knie in Rapperswil am Donnerstag, 27. Maerz 2014. Das Programm "David Larible - der Clown der Clowns" feiert am Donnersta ...
Larible gehört zu den bekanntesten Clowns weltweit.Bild: KEYSTONE

Ein guter Clown sei er, weil er eine Feinfühligkeit für menschliche Emotionen besitze, sagte Verteidiger Landmann vor Gericht. Sein Markenzeichen sei, dass er mit dem Publikum in Kontakt trete.

Doch da lag genau das Problem. Denn wenn ein 60-Jähriger mit einem Fan in Kontakt tritt, wo hört da die Show des Clowns auf und wo beginnt die Beziehung zwischen einem Mann und einem Kind? Und wann wird diese Beziehung seltsam? Wann wird Nähe zu Aufdringlichkeit? Und vor allem: Wann wird sie strafrechtlich relevant?

Es waren schwierige Fragen, mit denen sich das Gericht herumzuschlagen hatte. Handfeste Beweise dafür, was im Hotelzimmer zwischen Larible und der 14-Jährigen abgelaufen war, gab es nicht. Laut Anklageschrift hat Larible im Oktober 2016 in einem Zürcher Hotelzimmer dem Mädchen drei Zungenküsse gegeben und sie am Rücken gestreichelt. Bei seinem Entscheid hatte sich das Gericht nur auf die Aussage des Mädchens und jene des Clowns stützen können. Ein Vieraugendelikt also, wo Aussage gegen Aussage steht. 

Der Verlauf des WhatsApp-Chats sollte Klarheit in diese innige Beziehung zwischen dem Clown und dem Mädchen bringen. In zwei Monaten hatten die beiden über 900 Nachrichten ausgetauscht.

Larible: I want to hug you
Mädchen: I want to hug you too and never let you go again

Larible: Do you have pictures of you?
Mädchen schickt fünf Fotos
Larible: You are beautiful.
Später Larible: I want more pictures of you.
Mädchen: Then you have to wait for the next birthday.
Zwei Wochen später Larible: I want pictures.
Mädchen schickt Bilder von einem Haus
Larible: Of you, not of buildings.

Larible: What are you curious to discover?
Mädchen: Good question.
Larible: We need to change something so we don't get bored. We need to move to the next level. 

Die Nachrichten seien viele gewesen, das stimme, sagte Larible. Er wippte leicht mit den Beinen, sein ganzer Oberkörper bewegte sich im Takt mit. «Aber wenn man einer Person sagt, dass man sie umarmen will, dann ist das nichts Sexuelles.» Ärzte hätten schliesslich bewiesen, dass es kranken Menschen helfe, wenn man sie umarme.

Und für Larible ist die 14-Jährige ein solches krankes Mädchen gewesen. Vaterlos aufgewachsen, ohne Selbstvertrauen, habe es sich ihm anvertraut. Hässlich habe es sich gefunden. Larible habe ihm nur helfen wollen. «Ich sehe nicht, was daran falsch sein soll», sagte er. 

Zuletzt fielen Laribles Verteidigungsversuche in sich zusammen. Beschönigungstendenzen und Verharmlosungen seien es, was er vor Gericht geltend gemacht habe. Es sei nicht nachvollziehbar, warum er mit einem Mädchen, das er kaum kannte, eineinhalb Stunden in einem Hotelzimmer verbracht habe. Es sei nicht nachvollziehbar, warum er eine solche Art von Konversation mit einer 14-Jährigen geführt habe. «So chattet ein Erwachsener nicht mit einem jungen Mädchen», sagte der Gerichtspräsident. 

Das Gericht liess sich von der Show des Weltstars nicht blenden. Es befand die Aussagen von dem Mädchen glaubhaft und überzeugend. Jene von Larible widersprüchlich und lückenhaft. Mit strengem Blick richtete sich der Gerichtspräsident an den Clown. «Herr Larible, Sie haben das Vertrauen eines Kindes, das Sie bewunderte, missbraucht und Sie haben einem jungen Mädchen den ersten Kuss gestohlen.» 

Das Gericht verurteilte Larible zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu 120 Franken. Die Strafe fällt bedingt aus bei einer Probezeit von zwei Jahren. Der Clown wird zudem für fünf Jahre des Landes verwiesen und muss dem Mädchen Schadenersatz in der Höhe von rund 2500 Franken und eine Genugtuung von 2000 Franken zahlen. 

Larible, schwer atmend und regungslos auf seinem Stuhl sitzend, tupfte sich mit einem Taschentuch den Schweiss von der Stirn. Er wolle das Urteil an die nächste Instanz weiterziehen, liess er geltend machen.

Doch so oder so ist jetzt schon klar: Der Vorhang der Weltbühne ist für ihn für immer gefallen. 

Clowns fühlen sich verunglimpft – von Politikern

Video: reuters

Horror-Clowns

1 / 6
Horror-Clowns
Horror-Clowns, wie hier einer an Halloween in Mexiko, machen seit Ende Oktober 2014 Frankreich unsicher.
quelle: afp / ronaldo schemidt
Auf Facebook teilenAuf X teilen
DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
17 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
pamayer
16.08.2017 08:42registriert Januar 2016
das chat protokoll spricht ja sehr für sich...


merda.
1048
Melden
Zum Kommentar
avatar
FKAL
16.08.2017 08:42registriert Mai 2017
Er ist 60 Jahre alt. Er weiss ganz genau was er macht und was es bedeutet Bilder von einer 14- Jährige zu wollen. Für mich ist er nicht naiv, sondern ekelhaft!
10210
Melden
Zum Kommentar
avatar
Wilhelm Dingo
16.08.2017 08:30registriert Dezember 2014
Soweit ich es beurteilen kann aufgrund der publizierten Chatprotokolle ist das Verhalten von Larible ein absolutes no-go.
853
Melden
Zum Kommentar
17
Nicht nur am Gotthard – wo es an Ostern im In- und Ausland sonst noch staut
Viele nutzen das verlängerte Osterwochenende für eine Reise ins Ausland. Ob Städtetrips oder an idyllische Orte – die Reiseziele sind vielseitig und die Vorfreude riesig. Aber Obacht! Damit du deine wertvolle Zeit nicht mit Warten verbringst, solltest du dich vorab über den Osterstau informieren.

Du fährst auf der Autobahn, hast (noch) gute Laune, hörst deine Lieblingsmusik und bist in Gedanken schon an deinem Reiseziel. Alles läuft prima, bis du plötzlich eine lange Schlange an Autos vor dir stehen hast. «Mist, Stau! Kann ja nicht so lange dauern», denkst du dir. Es vergehen 5 Minuten, 15 Minuten, 30 Minuten und je länger du stehst, desto ungeduldiger wirst du. Hättest du dich doch besser früher über die Verkehrslage informiert!

Zur Story