Es ist eines der schrecklichen Bilder aus Butscha, die um die Welt gingen: Die Leiche eines Mannes liegt auf einem Grasstreifen am Rande einer Strasse im Kiewer Vorort, neben ihm sein Fahrrad. Der Boden ist vom Regen aufgeweicht. Der Körper des erschossenen Zivilisten zeigt bereits Verwesungsspuren.
Der Mann ist aller Wahrscheinlichkeit nach von russischen Soldaten erschossen worden. Dies zeigen Funksprüche russischer Militärs, die der deutsche Auslandsgeheimdienst BND abgefangen hat. Wie der «Spiegel» am Donnerstag berichtet, schildert ein russischer Soldat darin einem anderen Soldaten, wie er und seine Kollegen eine Person von ihrem Fahrrad geschossen haben.
Der BND hat laut «Spiegel» am Mittwoch Angehörige des Bundestags über seine Erkenntnisse unterrichtet. Dem Geheimdienst zufolge handle es sich bei den Übergriffen und Morden an der Zivilbevölkerung «weder um Zufallstaten noch um Aktionen einzelner aus dem Ruder gelaufener Soldaten». Die Soldaten unterhielten sich über die Gräueltaten wie über ihren Alltag. Aus den abgefangenen Funksprüchen gehe ausserdem hervor, dass Bedienstete der russischen Söldnertruppe Wagner-Gruppe massgeblich an den Gräueltaten beteiligt waren.
Die private Söldnertruppe Wagner-Gruppe hat beste Verbindungen in den Kreml und zu russischen Geheimdienst- und Armeekreisen. Sie ist für ihre Brutalität bekannt. Sie kämpfte schon 2014 auf Seiten der prorussischen Separatisten in der Ostukraine.
In Syrien kämpften ihre Söldner im Auftrag des Assad-Regimes, in Libyen für General Haftar. In jüngster Zeit ist die Gruppe verstärkt in Afrika tätig. Etwa im Auftrag der Regierung der Zentralafrikanischen Republik oder seit wenigen Monaten für die malische Armee.
Der Wagner-Gruppe werden schwere Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen. Erst letzte Woche sollen russische Söldner zusammen mit malischen Truppen im Dorf Moura während vier Tagen rund 300 Zivilisten ermordet haben. Die Nichtregierungsorganisation Human Rights Watch hat dazu über zwei Dutzend Zeugenberichte gesammelt.
Das US-Finanzministerium belegte die Wagner-Gruppe bereits 2017 mit Sanktionen. Die EU tat dies am 13. Dezember 2021. Neben der Gruppe selbst belegte sie acht Personen und drei Organisationen mit Verbindung zur Söldnertruppe mit Sanktionen. Als Begründung nannte Brüssel deren Beteiligung «an schweren Menschenrechtsverletzungen, einschliesslich Folter und aussergerichtlicher, summarischer oder willkürlicher Hinrichtungen und Tötungen» oder an «destabilisierenden Aktivitäten in einigen der Länder, in denen sie tätig sind», darunter die Ukraine.
Keine Sanktionen gegen die Wagner-Gruppe ergriffen hat bisher die Schweiz. Darüber berichtete letzte Woche das Onlinemagazin «Republik». Neben der Wagner-Gruppe fehlen auf der Schweizer Sanktionsliste 27 russische und ukrainische Staatsbürger und drei staatliche Behörden, gegen welche die EU Sanktionen ergriffen hat. Dies scheint im Widerspruch zur Aussage von Bundespräsident Ignazio Cassis vom 28. Februar zu stehen, wonach die Schweiz die EU-Sanktionen gegen Russland «vollständig» übernehme.
Hintergrund dieser Diskrepanz: Die EU hat die erwähnten Privatpersonen, staatlichen Behörden und die Wagner-Gruppe im Rahmen ihrer globalen Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte gelistet.
Dabei handelt es sich in der Optik der Schweiz um eine sogenannte «thematische Sanktion». Solche Listen führt die EU auch bezüglich Cyberangriffen und Chemiewaffeneinsätzen. Sie umfassen Personen, Behörden, Firmen und andere Entitäten aus der ganzen Welt, die im Rahmen von verschiedenen Konflikten aktiv geworden sind.
Daneben gibt es eine EU-Sanktionsliste «in Bezug auf Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit der Ukraine untergraben». Aus Schweizer Optik eine sogenannte «geografische Sanktion», die sich gegen einen bestimmten Staat (Russland) richtet.
Während der Bundesrat diese Liste komplett übernommen hat, wurde die EU-Sanktionsliste zu schweren Menschenrechtsverstössen nicht übernommen. Dabei gibt es, wie das Beispiel der Gruppe Wagner zeigt, auch auf dieser «thematischen» Sanktionsliste Einträge mit Bezug zum Ukraine-Konflikt.
Für die Mitgliedsstaaten der EU sind alle Listen gleichwertig rechtlich bindend. Die Schweiz hingegen legt Wert auf eine Differenzierung. Das zuständige Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) erklärt auf Anfrage, die thematischen Sanktionsregimes der EU richteten sich nicht gegen einzelne Staaten – also auch nicht gegen Russland –, «sondern sollen bestimmte Verhalten weltweit ins Visier nehmen» und seien von den Sanktionen gegen Russland «klar zu unterscheiden». Diese Personen und Entitäten seien von der EU «unabhängig und weit vor dem aktuellen Konflikt» gelistet worden. Dem Bundesrat sei «selbstverständlich bekannt», dass die von der «Republik» genannten Personen von der Schweiz nicht sanktioniert seien.
An seiner Sitzung am Mittwoch befasste sich der Bundesrat mit den Sanktionen. Einen konkreten Entscheid mit Bezug zur Ukraine traf er nicht. Die Wagner-Gruppe wird von der Schweiz weiterhin nicht sanktioniert. Dem Vernehmen nach will der Bundesrat aber die Kontakte nach Brüssel intensivieren, sodass das Seco dank technischer Vorarbeiten EU-Sanktionen schneller übernehmen kann. Dies betrifft bis auf weiteres aber nur die Übernahme von «geografischen Sanktionen».
Immerhin verrät das Wirtschaftsdepartement WBF auf Rückfrage, dass auch der Umgang mit den «thematischen EU-Sanktionen» ein Thema war. An der Sitzung sei darauf hingewiesen worden, dass die in der «ständigen Koordinationsgruppe Sanktionspolitik» vertretenen Departemente und Ämter unter der Leitung des Seco «die Vor- und Nachteile der ‹thematischen› Sanktionen sowie mögliche Handlungsoptionen für die Schweiz erarbeitet haben».
Diese Entscheidungsgrundlagen sollen nun «im Lichte der veränderten Situation» aktualisiert werden. Wie lange das noch dauert, ist unklar: Das Dossier würde dem Bundesrat «zu gegebener Zeit» vorgelegt. (aargauerzeitung.ch)
Das Dossier würde dem Bundesrat «zu gegebener Zeit» vorgelegt.
Wann ist die Zeit dafür gegeben bei Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen. Es wird immer absurder hier in der Schweiz.