Der bereits wegen Finanzvergehen verurteilte frühere Wahlkampfmanager von US-Präsident Donald Trump, Paul Manafort, hat sich in einem weiteren Prozess schuldig bekannt.
Ein Vertreter der Anklage erklärte am Freitag nach Berichten von US-Medien in einem Gericht in Washington, Manafort habe eine Erklärung zur Kooperation mit dem Gericht unterzeichnet. Details wurden zunächst nicht bekannt. Sollte das Gericht das Schuldbekenntnis anerkennen, käme es zu keinem zweiten Prozess gegen den früheren Lobbyisten.
In dem ersten Prozess war Manafort im August wegen Steuer- und Bankenbetrugs schuldig gesprochen worden, die Verkündung seines Strafmasses in diesem Verfahren steht noch aus. Wie dieser Schuldspruch beruhen auch die im Vorfeld des nun möglicherweise ausfallenden zweiten Prozesses erhobenen Anklagepunkte gegen den früheren Trump-Berater auf den Untersuchungen des Sonderermittlers Robert Mueller.
Die jetzt veröffentlichten Dokumente zeigen, dass die Staatsanwaltschaft im Gegenzug für Manaforts Schuldeingeständnis einen Teil der bislang geplanten Anklagepunkte fallen lassen will. Unklar blieb aber zunächst, ob Manafort zu Aussagen über die Russland-Affäre - also die mögliche illegale Zusammenarbeit von Trumps Wahlkampfteam mit Moskau - bereit ist.
Geldwäsche und Verschwörung zum Betrug
Gestrichen werden sollen unter anderem Anschuldigungen gegen Manafort, die sich auf mutmassliche Geldwäsche und Nicht-Registrierung von Lobbyistentätigkeiten bei den US-Behörden beziehen. Die beiden verbleibenden Anklagepunkte beziehen sich auf Verschwörung zum Betrug an den US-Behörden - wegen mutmasslicher Falschaussagen Manaforts - sowie Verschwörung zur Behinderung der Justiz. Mit letzterem Punkt sind mutmassliche Versuche Manaforts gemeint, Einfluss auf Zeugen zu nehmen.
Wie im ersten Verfahren beziehen sich auch diese Vorwürfe der Ermittler gegen Manafort nicht direkt auf die Russland-Affäre, sondern auf dessen frühere Lobbyistentätigkeit für prorussische Kräfte in der Ukraine. Der im Mai 2017 wegen der Russland-Affäre eingesetzte Sonderermittler ist befugt, auch anderen möglichen Straftatbeständen nachzugehen, auf die er im Zuge seiner Untersuchungen stösst.
Die Russland-Affäre stellt für Trump eine schwere Belastung seiner Präsidentschaft dar. Er bestreitet jegliche Absprachen mit Moskau über die Hackerattacken auf das Umfeld seiner früheren Wahlkampfrivalin Hillary Clinton. Die diesbezüglichen Ermittlungen prangert Trump regelmässig als politisch motivierte «Hexenjagd» an. (sda/dpa/afp)