Bauern sollen beim Landverkauf keine Steuerprivilegien bekommen

Bauern sollen beim Landverkauf keine Steuerprivilegien bekommen

17.05.2017, 14:00

Der hitzige Streit um Steuerprivilegien für Bauern könnte bald beigelegt sein. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) beantragt, die neuen Regeln für die Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke fallen zu lassen.

Vor einem Jahr hatte der Nationalrat beschlossen, dass Bauern auf Gewinnen aus dem Verkauf von Bauland keine Bundessteuer zahlen müssen. Beim Bund und bei den Sozialwerken würde das zu Ausfällen von rund 400 Millionen Franken pro Jahr führen.

Auslöser der Gesetzgebungsarbeiten war ein Bundesgerichtsentscheid von 2011. Vorher waren Gewinne aus dem Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken von der direkten Bundessteuer befreit. Das Bundesgericht begrenzte dieses Privileg auf Grundstücke, die dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht unterstellt sind. Gewinne aus dem Verkauf von Baulandreserven von Landwirtschaftsbetrieben sind seither voll steuerbar.

Das möchte der Nationalrat rückgängig machen, und zwar rückwirkend für alle noch nicht rechtskräftigen Veranlagungen. Doch der Ständerat stellte sich quer. In der letzten Wintersession beschloss er, nicht auf die Vorlage einzutreten. Dem will sich die WAK des Nationalrats nun anschliessen. Der Entscheid fiel oppositionslos, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen.

Ein Teil der Kommission hält eine Einigung zwischen den Räten für unmöglich. Das Thema der Besteuerung von Grundstücken im Geschäftsvermögen soll breiter angegangen werden. Mit einem Postulat will die Kommission beim Bundesrat einen Bericht bestellen, der Lösungswege aufzeigen soll. Ein anderer Teil der Kommission sieht nach Angaben der Parlamentsdienste ohnehin keinen Handlungsbedarf und lehnt die Vorlage ab.

Diese hatte mit der Bauland-Affäre um Bundesrat Guy Parmelin zusätzliche politische Sprengkraft erhalten. Parmelin hatte sich mit einem Mitbericht für die privilegierte Besteuerung landwirtschaftlicher Grundstücke eingesetzt. Zu dem Zeitpunkt war er selber noch Miteigentümer einer Baulandparzelle und hätte vom Steuerprivileg profitiert. (sda)

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