Cassis in Paris: Abkommen zu EuroAirport gilt ab 2018

Cassis in Paris: Abkommen zu EuroAirport gilt ab 2018

19.12.2017, 15:24

Bundesrat Ignazio Cassis und Frankreichs Aussenminister Jean-Yves Le Drian haben in der Frage des Steuerregimes am Flughafen Basel-Mulhouse einen Schlusspunkt gesetzt: Das Abkommen mit den Regelungen für am EuroAirport tätige Schweizer Unternehmen gilt ab 2018.

Dies teilte das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) am Dienstag mit. Das ab Januar 2018 am Flughafen Basel-Mulhouse geltende neue Steuerregime klärt unter anderem, welche Steuern Schweizer Unternehmen, die am EuroAirport tätig sind, an die Schweiz oder an Frankreich zu entrichten haben.

Noch steht die offizielle Benachrichtigung Frankreichs aus, dass Frankreich das Abkommen ratifiziert hat. Nachdem die französische Nationalversammlung soeben dem Abkommen zugestimmt habe, sei diese Notifizierung eine Formalität, schrieb das EDA.

«Erfolg für beide Staaten»

«Der Vertrag ist ein Erfolg für beide Staaten und für die wirtschaftliche Entwicklung der gesamten trinationalen Oberrheinregion», sagte Bundesrat Cassis nach dem Gespräch mit dem französischen Aussenminister Le Drian am Dienstag in Paris. Er schaffe für die am EuroAirport - also auf französischem Boden - angesiedelten Unternehmen Rechtssicherheit, mache eine Weiterführung der wichtigen, von beiden Staaten getragenen Infrastruktur möglich und habe das Potenzial, dass dort neue Arbeitsplätze entstünden.

Neben bilateralen Themen standen bei dem Treffen in Paris auch die Situation in Europa, die Politik der Schweiz gegenüber der EU sowie internationale Aspekte im Zentrum des Gesprächs. In Bezug auf die EU-Politik der Schweiz sprachen beide Gesprächspartner unter anderem über den Stand der Umsetzung des neuen Verfassungsartikels zur Zuwanderung und die Verhandlungen über die institutionellen Fragen. Die Situation nach dem EU-Austritt Grossbritanniens wurde ebenfalls diskutiert. (sda)

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