Der Ständerat will eine zweite Röhre durch den Gotthard. Er hat die Pläne des Bundesrats am Donnerstag mit 25 zu 16 Stimmen gutgeheissen. Der neue Tunnel soll die Alpentransitverbindung während der Sanierung des bestehenden Gotthard-Strassentunnels sicherstellen.
Nach der Renovation, ab etwa 2030, könnten dann beide Röhren betrieben werden. Die vom Ständerat genehmigte Vorlage verbietet es jedoch, die Kapazität der Verbindung zu erweitern: Geplant ist, nur eine Spur pro Tunnel für den Verkehr freizugeben und die andere als Pannenstreifen zu benutzen. Lastwagen sollen mit einem Mindestabstand durch den Tunnel geschickt werden.
Verkehrsministerin Doris Leuthard betont denn auch stets, dass es sich um eine reine «Sanierungsvorlage» handle. Die Gegner, zu welchen neben Linken und Grünen auch Vertreter der Innerschweizer Kantone zählen, sehen dies anders. Für sie ist absehbar, dass das Verkehrsregime unter dem Druck der Strassenbenützer über kurz oder lang aufgeweicht wird.
Ausserdem sehen sie in der zweiten Tunnelröhre einen Bruch der Verfassung: Der Alpenschutz-Artikel verbietet die Steigerung der Kapazität von Transitstrassen. Zu dieser Frage liegen dem Parlament jedoch widersprüchliche Gutachten vor.
Die Vorlage geht nun an den Nationalrat. Das letzte Wort dürfte das Volk haben: Bundesrat und Ständerat wollen die Vorlage dem fakultativen Referendum unterstellen. Dass Umweltverbände davon Gebrauch machen werden, gilt als sicher. (jas/sda)