Der ehemalige Chef des Escholzmatter Medizinaltechnik-Unternehmens B. Braun Medical ist wegen versuchter vorsätzlicher Tötung seiner Frau schuldig gesprochen worden. Das Luzerner Kriminalgericht verurteilte den 55-Jährigen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren.
Das Gericht berücksichtige beim einstigen Konzernchef eine in mittlerem Grade verminderte Schuldfähigkeit, wie es in dem am Dienstag veröffentlichen Urteilsdispositiv heisst. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Neben 47 Tagen Untersuchungshaft sollen dem Beschuldigten auch 13 Tage für nicht näher genannte Ersatzmassnahmen mit Freiheitsbeschränkung angerechnet werden.
Details zum Fall geben die Behörden nicht bekannt. Der Prozess am 19. Oktober fand auf Antrag der Ehefrau unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Gemäss Urteil lebt der Täter weiter unter demselben Dach wie das Opfer.
Das vom Kriminalgericht verhängte Strafmass liegt unter jenem der Staatsanwaltschaft, wie deren Sprecher auf Anfrage sagte. Inhaltlich sei das Gericht aber den Begründungen der Anklage gefolgt. Die Staatsanwaltschaft verzichte daher auf einen Weiterzug. Nähere Angaben machte der Sprecher nicht.
Der Beschuldigte war im August 2013 verhaftet worden und musste von der Spitze von B. Braun Medical abtreten. Das Unternehmen mit gut 900 Beschäftigten betonte stets, dass es sich bei dem Fall um eine private Angelegenheit handle. Im September 2013 übernahm der damalige Finanzchef Hans Kunz die Geschäftsleitung. (dwi/sda)