Eltern sollen höhere Kinderbetreuungskosten von den Steuern abziehen können. Der Bundesrat schlägt bei der direkten Bundessteuer einen Abzug von bis zu 25'000 Franken pro Kind vor.
Die Kantone will er verpflichten, mindestens einen Abzug von 10'000 Franken zu gewähren. Heute können beim Bund maximal 10'100 Franken pro Kind abgezogen werden. Die Kantone gewähren unterschiedliche Abzüge: In Uri ist der Betrag unbegrenzt, der Kanton Wallis dagegen lässt nur 3000 Franken zu.
Mit den höheren Abzügen, zu denen der Bundesrat am Mittwoch die Vernehmlassung eröffnet hat, will er die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern und den Fachkräftemangel bekämpfen. Eine Obergrenze will der Bundesrat aber beibehalten, damit keine Luxuslösungen subventioniert werden.
Wie bisher würde der Abzug allen Eltern zustehen, die aufgrund von Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit auf eine externe Kinderbetreuung angewiesen sind. Die Kosten müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit oder Ausbildung stehen. Von den neuen Abzügen können Eltern profitieren, deren Kinder das 14. Altersjahr noch nicht vollendet haben.
Der Bundesrat rechnet mit Mindereinnahmen von rund 10 Millionen Franken pro Jahr beim Bund und von rund 25 Millionen Franken bei den Kantonen. Er geht aber davon aus, dass die zusätzliche Beschäftigung die Ausfälle langfristig wettmacht. (sda)