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Zürcher Regierungsrätin Rickli will Millionen von Heiniger zurück

Zürcher Regierungsrätin Rickli will Millionen von Vorgänger Heiniger zurück

11.09.2019, 14:5011.09.2019, 15:15
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ARCHIV --- Nationalraetin Natalie Rickli, SVP-ZH, aeussert sich zur Revison des Radio- und Fernsehgesetzes, RTVG, am Dienstag, 5. Mai 2015, in Bern. Rickli hat sich beim Wandern in Chile in ihren Weih ...
Natalie Rickli.Bild: KEYSTONE

Der Streit zwischen Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP) und ihrem Vorgänger Thomas Heiniger geht weiter: Im Streit um die Rückzahlung eines Staatsbeitrages, der einst an die Axsana AG ging, konnte noch keine Einigung erzielt werden.

Am Dienstag habe sich Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli mit Vertretern der Axsana AG getroffen, deren Verwaltungsratspräsident der ehemalige Regierungsrat Thomas Heiniger (FDP) ist, teilte die Gesundheitsdirektion am Mittwoch mit. Bei dieser Sitzung ging es um die Rückzahlung eines Staatsbeitrages, mit dem der Aufbau des elektronischen Patientendossiers gefördert wurde.

Thomas Heiniger, Regierungsrat, Vorsteher der Gesundheitsdirektion des Kanton Zuerich und Praesident der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), sprich ...
Thomas Heiniger.Bild: KEYSTONE

Die Axsana AG erhielt zwischen 2016 und 2019 eine Anschubfinanzierung in der Höhe von insgesamt 3.75 Millionen Franken. Davon soll gemäss einer Vereinbarung aus dem Jahr 2016 die Hälfte wieder an den Kanton zurückgezahlt werden, sobald das Unternehmen vom Bund unterstützt wird.

Bis Ende September soll das Geld fliessen

Die erste Tranche des Bundesbeitrags erhielt die Axsana im Dezember 2018. Auf die vereinbarte Rückzahlung der Hälfte der Anschubfinanzierung wartet der Kanton Zürich jedoch bis heute, und dies obwohl die Liquidität bei der Axsana gemäss eigenen Angaben vorhanden ist. Die Gesundheitsdirektion setzt dem Unternehmen nun eine Frist: Bis 26. September soll das Geld fliessen.

Für die zweite und dritte Tranche könne der Zeitpunkt der Rückzahlung ausgehandelt werden, sobald die erste Tranche eingetroffen sei, schreibt die Gesundheitsdirektion. Voraussetzungen dafür sei allerdings die Transparenz bezüglich Finanzdaten sowie eine Begründung, weshalb die Rückzahlung aufgeschoben werde.

Mittlerweile haben sich auch die Geschäftsprüfungskommission und die Finanzkontrolle in den Streit eingeschaltet. Sie verlangten Unterlagen und leiteten eine formelle Prüfung ein. (aeg/sda)

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33 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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michiOW
11.09.2019 15:51registriert Juli 2016
Jemandem Aufträge zu geben und anschliessend zu dieser Unternehmung gehen finde ich äusserst kritisch.
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Don Sinner
11.09.2019 16:51registriert Januar 2015
Krieg ich auch ein Darlehen vom Kanton von CHF 3,75 Mio - und dann noch vom Bund - (= vom vielbemühten Steuerzahler, also von dir dir und dir) für die Entwicklung meiner Patientendatenkraken-App? Oder muss ich dafür zuerst Gesundheitsdirektor werden? Und wenn ich keine Lust habe, zurückzuzahlen, muss ich dann auch auf eine neue Direktorin bangen. Die es hoffentlich nicht merkt? Suuberi Sach von Herrn Heiniger und Kumpels.
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Fairness
11.09.2019 14:59registriert Dezember 2018
Und schon wieder: FDP Sauhäfeli, Saudeckeli ...
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