Das Bundesgericht hat die Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren für einen heute 30-jährigen Mann bestätigt, der absichtlich einen Jogger anfuhr und schwer verletzte. Wie das Obergericht Aargau geht das Bundesgericht von mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung aus.
Der Verurteilte hatte im August 2013 auf einem Feldweg in Hallwil AG eine mündliche Auseinandersetzung mit zwei Joggern. Wenig später fuhr er einen Umweg, um den beiden Männern nochmals zu begegnen. Mit mindestens 45 Kilometern pro Stunde fuhr er mit seinem Auto auf diese zu.
Erst im letzten Moment machte er ein Ausweichmanöver, erfasste dabei jedoch einen der beiden Jogger, gerade als dieser nach links neben den Weg sprang. Der Mann wurde schwer verletzt.
Das Bundesgericht hält in seinem am Dienstag publizierten Urteil fest, das Aargauer Obergericht habe überzeugend dargelegt, weshalb es das Verhalten des 30-jährigen Fahrers als Eventualvorsatz gewertet habe.
Der Fahrer habe damit rechnen müssen, dass es zu einer Kollision komme und der Jogger schwer verletzt werde. Auch bei der Bemessung der Strafe sei das Obergericht korrekt vorgegangen.
Der 30-Jährige muss dem Opfer den entstandenen Schaden und eine Genugtuung von 15'000 Franken bezahlen. Zudem muss er für die Verfahrenskosten von rund 45'000 Franken aufkommen.
Ebenfalls unverändert bleibt die zusätzlich ausgesprochene bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 120 Franken wegen mehrfacher Pornographie. Auf dem Handy des Mannes waren sodomistische Bilder gefunden wurden. (whr/sda)