Schweiz
Justiz

Schweizer Firmen bezahlen Gerichtsprozesse gegen Gewinnbeteiligung

Justitia, die Goettin der Gerechtigkeit, steht mitten auf der Buehne vom Domplatz-Open-Air «Chicago» des Theaters Magdeburg, am Donnerstag, 30. Mai 2019, in Magdeburg, Deutschland. Vom 14. Juni an sin ...
Ohne Geld wird Justitia nicht tätig. Prozessfinanzierer stellen die nötigen Mittel bereit.Bild: DPA

Schweizer Firmen bezahlen Gerichtsprozesse – wenn du einen Teil des Gewinns abgibst

Das Finanzieren von Gerichtsverfahren gegen einen Anteil am Gewinn ist keine rein amerikanische Domäne mehr. Die sogenannte Prozessfinanzierung hält Einzug in der Schweiz. Die Politik hat dabei kräftig geholfen.
18.07.2019, 05:3518.07.2019, 06:27
Leo Eiholzer / ch media
Mehr «Schweiz»

In der Schweiz hat sich von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt eine neue Branche etabliert, die die Justiz zum Geschäft macht. Es geht um die sogenannte Prozessfinanzierung. Unternehmen stellen dabei einem Privaten oder Firmen Geld zur Verfügung, damit diese Zivilprozesse führen können. Kurz: Sie verklagen jemanden.

Gewinn machen die Prozessfinanzierer, in dem sie im Erfolgsfall vom Kläger eine Gewinnbeteiligung erhalten. Falls der Prozess verloren geht, trägt der Financier alle Kosten. «In der Schweiz ermöglichen Prozessfinanzierer pro Jahr 20 bis 30 Gerichtsprozesse», sagt Marcel Wegmüller, Branchenpionier und Chef von Nivalion, eine der vier bekannten Schweizer Firmen, die Prozessfinanzierung anbieten.

Der typische Fall: eine halbe Million Franken

Die Prozessfinanzierer haben Mindestklagesummen, ab denen sie tätig werden. Bei Juraplus, führender Anbieter für Private und KMUs, beträgt diese 300 000 Franken. Den tiefsten Ansatz hat die Firma Profina mit 50 000 Franken. Geschäftsführer Christian Schmid sagt: «Der typische Fall liegt aber eher bei einer halben Million.»

Die übliche Gewinnbeteiligung liegt je nach Grösse der Verfahren bei bis zu 30 Prozent. Gewonnen werden rund 70 Prozent der Fälle, sagt Wegmüller: «‹Gewinnen› bedeutet, der Finanzierer bekommt mindestens das wieder heraus, was er investiert hat.

Es geht also nicht nur darum, einfach den Gerichtsprozess zu gewinnen.» Deshalb klären die Unternehmen genau ab, ob sich das Investment lohnt. Wie sind die Gewinnaussichten? Hat der Beklagte überhaupt Geld, um die Entschädigung zu bezahlen? «Rund 80 Prozent der Anfragen müssen wir abweisen», sagt Schmid von Profina.

Marcel Wegmüllers Firma Nivalion hat eine eigene Nische: das Finanzieren von millionenschweren Prozessen von grösseren Firmen. Einige der Kunden sind börsenkotiert.

Geschäft mit der Not oder nobler Dienst?

Oft wird der Vorwurf laut, Prozessfinanzierer würden sich an der Not des «kleinen Mannes» bereichern. Etwa wenn jemand nach einem Unfall und jahrelangem Rechtsstreit gegen eine Haftpflichtversicherung endlich eine Entschädigung erhält und nun auch noch einen Teil an ein Unternehmen abgegeben muss. Die Prozessfinanzierer sehen das freilich anders: Ohne ihre Unternehmen würden die Geschädigten gar nie eine Entschädigung erhalten.

Ebenfalls ins Feld geführt wird eine angebliche Einflussnahme auf Anwälte, was die Prozessfinanzierer vehement zurückweisen. Christian Schmid, Geschäftsführer von Profina, ist gleichzeitig Partner bei der Anwaltskanzlei Bratschi. Die Prozessfinanzierung funktioniere aber völlig unabhängig, versichert Schmid: «Es werden keine Anwälte von Bratschi mit unseren Fällen beauftragt.»

Der historische Fehlschlag des Zürcher Parlaments

Die moralische Frage nach dem «Geschäft mit der Not» trieb auch Zürcher Parlamentarier im Jahr 2003 um. Sie versuchten damals, Prozessfinanzierung zu verbieten. Das Bundesgericht erklärte das Gesetz aber für unzulässig. Der Präzedenzfall wurde zum Fanal für Schweizer Prozessfinanzierer.

Sechs Jahre später halfen wieder Politiker. Das nationale Parlament verabschiedete damals eine neue Zivilprozessordnung. Sie ermöglichte Gerichten, sehr hohe Kostenvorschüsse zu verlangen. Der Mittelstand wurde faktisch von Zivilprozessen ausgeschlossen. Ein Beispiel: Wer im Kanton Zürich jemanden auf fünf Millionen Franken verklagen will, muss laut Gebühren-Rechner 70 000 Franken als Vorschuss hinblättern. Hinzu kommt, dass der Gewinner beim Verlierer die Gerichtskosten eintreiben muss. Ein grosses Risiko. Schmid von Profina berichtet: «Nach diesen Änderungen haben die Anfragen bei uns deutlich zugenommen.» Auch Wegmüller sagt: «Der Einfluss war sehr gross.»

Das Gesetz soll nun schon wieder geändert werden. Die Vernehmlassung ist schon beendet. Der ursprüngliche Entwurf sah vor, die Gerichts-Vorschüsse zu halbieren. Das würde die Prozessfinanzierer wohl einige Kunden kosten. Dafür wären neu auch Sammelklagen möglich. «Ich gehe davon aus, dass Prozessfinanzierer hier tätig werden», sagt Schmid. Die Gerichte sollten ausserdem verpflichtet werden, Kläger auf Prozessfinanzierung hinzuweisen. Gemäss aktueller Planung wird der Bundesrat bis spätestens Ende Jahr die Botschaft zum Gesetz verabschieden und es so ins Parlament bringen.

Wie die Stiftung «Salle Modulable» aus Luzern mit Prozessfinanzierung an 120 Millionen Franken kam

Ob bei einem Gerichtsprozess im Hintergrund eine Drittfirma als Financier im Spiel war, erfährt die Öffentlichkeit meist nicht. Eine Ausnahme war das letztlich gescheiterte Projekt «Salle Modulable», das in Luzern ein Opernhaus mit flexiblem Aufführungsraum bauen wollte. Dafür hatte der private Gönner Christof Engelhorn 120 Millionen Franken in Aussicht gestellt.

Nach seinem Tod entbrannte ein Rechtsstreit zwischen der Stiftung Salle Modulable und einem von Engelhorn eingerichteten Trust Fund mit Sitz auf den Bermuda-Inseln. Die Stiftung liess sich das Gerichtsverfahren auf den Bermudas von einem britischen Prozessfinanzierer bezahlen.

Nach jahrelangem Streit einigten sich die Parteien 2014. Von den 120 Millionen dürfte ein stattlicher Teil an den Prozessfinanzierer geflossen sein: Schon 20 Prozent entsprächen 24 Millionen Franken. Das Projekt «Salle Modulable» scheiterte schliesslich aus politischen Gründen. (aargauerzeitung.ch)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
So sehen Farbenfehlsichtige 10 weltberühmte Gemälde
1 / 42
So sehen Farbenfehlsichtige 10 weltberühmte Gemälde
Sandro Botticelli: Die Geburt der Venus (1485)
quelle: wikimedia
Auf Facebook teilenAuf X teilen
Style-Check Openair Frauenfeld
Video: watson
Das könnte dich auch noch interessieren:
20 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Ichsagstrotzdem
18.07.2019 06:14registriert Juni 2016
Ich wage zu bezweifeln, dass dies dem Rechtssystem in der Schweiz zuträglich.
Schon die horrenden Anwaltskosten verzerren die Rechtsprechung zugunsten der zahlungskräftigeren Partei. Die Tatsache dass für viele Rechtsanliegen mittlerweile Fachleute notwendig sind schliesst darüber hinaus den armen Teil der Bevölkerung aus. Und nun dies! Wollen wir das wirklich?
713
Melden
Zum Kommentar
avatar
olmabrotwurschtmitbürli #wurstkäseszenario
18.07.2019 06:59registriert Juni 2017
Die Prozessfinanzierer sind nicht das Problem, sondern dass es sie braucht...
694
Melden
Zum Kommentar
avatar
Hü Hopp Hü
18.07.2019 06:57registriert Dezember 2015
Dass es etwas kostet recht zu erhalten ist für mich nicht verständlich. So erhalten nur jene recht die sich das Recht kaufen können.
Zwar verstehe ich den Hintergrund. Damit trifft man aber die Falschen.
Und damit wird nun auch noch ein Geschäft gemacht. - Grotesk!
481
Melden
Zum Kommentar
20
So oft werden queere Lehrpersonen in der Schweiz diskriminiert
Im Kanton Zürich wurde ein schwuler Lehrer wegen seiner Sexualität von Eltern und Schulleitung diskriminiert. Kein Einzelfall, wie eine Umfrage von watson bei 15 kantonalen Lehrerverbänden zeigt.

Der Fall sorgte vergangene Woche schweizweit für Aufsehen: Nach starkem Druck von konservativen und religiösen Eltern auf eine Schulleitung im Zürcher Oberland entliess diese einen langjährigen Lehrer wegen seines Sexualkunde-Unterrichts mit LGBTQ-Themen. Das Brisante daran: Der Lehrer wurde klar wegen seiner Homosexualität diskriminiert.

Zur Story