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Kinderschutz-Präsidentin Yvonne Feri. 
Kinderschutz-Präsidentin Yvonne Feri. bild: zvg

18 Monate für Kindstötung? Milde Strafen für grausame Taten – wegen Gesetz von 1942

Eine junge Mutter gebiert zuhause ein Kind, steckt es in einen Kübel und stellt diesen in den Schrank. Das Neugeborene stirbt. Kinderschutz-Präsidentin und Nationalrätin Yvonne Feri (SP, AG) ist über die Strafe empört.
08.10.2017, 12:12
Jürg Krebs / Nordwestschweiz

Die junge Frau wurde letzte Woche wegen Kindstötung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Die heute 25-jährige Zürcherin vom Zürichsee hatte im Januar 2016 im Badezimmer ihrer Eltern ein Kind geboren und dieses danach in einem Eimer versteckt und sterben lassen. Vermutlich nach mehreren Stunden ist das Kind tot - akutes Herzversagen. So stand es in der Anklageschrift.

18 Monate bedingt? Reicht das für eine so grausame Tat? «Nein. Sie ging offenbar kaltblütig vor und zeigte im Nachhinein keine Reue. Ich schliesse mich hier den Experten an, die bei solchen Fällen härtere Strafen fordern.» Das sagt die Präsidentin von Kinderschutz Schweiz und Aargauer Nationalrätin Yvonne Feri (SP) in einem Interview mit der SonntagsZeitung. 

Jetzt auf

Welche Strafe angebracht gewesen wäre will Feri nicht sagen. Das hänge «vom Einzelfall» ab. Sie zeigt sich aber überzeugt, dass ein Strafmass wie heute von maximal drei Jahren für eine Kindstötung «nicht mehr zu rechtfertigen» ist. Der angewandte Gesetzesartikel stammt aus dem Jahre 1942. Frauen hätten in Situationen wie im vorliegenden Fall genug Möglichkeiten andere Wege zu gehen, etwa eine Babyklappe.

Allerdings, so Feri sei es traurig, dass die junge Frau in der Extremsituation alleine gelassen worden sei. «Wo war der Vater des Babys?» Leider würde vielen Frauen die Kenntnis fehlen, wo sie Hilfe holen könnten. Auch hätten viele Angst vor Konsequenzen der Schwangerschaft und Geburt. (aargauerzeitung.ch)

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