Für viele ausländische Handwerker und Kleinbetriebe lohnt sich das Geschäft in der Schweiz nicht mehr, berichtet der Tages-Anzeiger. Seit dem Inkrafttreten einer neuen Regelung anfangs 2018 sind diese nicht mehr von der Steuerpflicht ausgenommen.
Vor der Einführung der neuen Bestimmung musste Mehrwertsteuer erst ab einem Mindestumsatz von 100'000 Franken für Aufträge in der Schweiz bezahlt werden. Neu zählt der Gesamtumsatz einer Firma – und somit ist fast jeder Kleinbetrieb betroffen.
Hinzu kommt ein immenser administrativer Aufwand. Neu brauchen die Firmen einen Fiskalvertreter in der Schweiz, der sich um die Abrechnung mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung kümmert. Neben den Kosten für den Vertreter, die sich jährlich auf mindestens 1200 Euro belaufen, muss bei der Steuerverwaltung noch eine Kaution von mindestens 2000 Franken hinterlegt werden – auch wenn es sich nur um einen einzigen Auftrag handelt.
«Die Schweiz ist ein sehr attraktiver Markt, aber so lohnt sich das Arbeiten dort für die meisten Kleinbetriebe nicht mehr» zitiert der «Tages-Anzeiger» Brigitte Pertschy von der Handelskammer Freiburg.
Viele würden sich eine Ausnahmeregelung für Kleinbetriebe wüschen. Doch danach sieht es momentan nicht aus. Die Reform wurde eingeführt, weil Schweizer Betriebe gegenüber ausländischen benachteiligt waren. (vom)