Angeklagter filmte den Missbrauch des 13-Jährigen mit Handy

Angeklagter filmte den Missbrauch des 13-Jährigen mit Handy

12.03.2018, 12:08

Einen Tag vor Beginn des Prozesses zum Vierfachmord von Rupperswil AG hat das Bezirksgericht Lenzburg die Anklageschrift veröffentlicht. Der wegen mehrfachen Mordes angeklagte 34-jährige Schweizer hatte die Tat minutiös geplant.

Den Zugang zum Haus am Morgen des 21. Dezember 2015 hatte er sich mit einem gefälschten Brief der Kreisschule Buchs-Rohr verschafft. Er gab sich als Mitarbeiter des Schulypsychologischen Dienstes der Schule aus.

Der Angeklagte hatte schon länger einen Blick auf den 13-jährigen Sohn der Opferfamilie geworfen, wie aus der am Montag veröffentlichten Anklageschrift hervorgeht. Der Beschuldigte habe seit vielen Jahren um seine pädophile Veranlagung gewusst.

Mit zuvor gekauften «Sexspielzeugen» missbrauchte er den Jugendlichen mehrfach - und machte dabei Aufnahmen. Der Beschuldigte lud gemäss Anklageschrift die von ihm gemachten Fotos und Filmaufnahmen, welche die sexuellen Handlungen mit dem Jugendlichen zeigen, noch am Tag des Vierfachmordes von seinem Mobiltelefon auf seinen Laptop.

Täter schaute sich Aufnahmen immer wieder an

Die Aufnahmen der sexuellen Handlungen seien für die Zukunft gedacht gewesen. Wie aus der Anklageschrift weiter hervorgeht, schaute sich der Schweizer diese immer wieder an - letztmals am 6. Mai 2016. Sechs Tage später wurde er in Aarau verhaftet, 146 Tage nach dem Gewaltverbrechen.

Bei den Opfern des brutalen Vierfachmordes handelt es sich um eine 48-jährige Frau, deren Söhne im Alter von 13 und 19 Jahren sowie um die 21-jährige Freundin des älteren Sohnes.

Gemäss Anklageschrift tötete der Angeklagte zunächst den 19-Jährigen, dann dessen Freundin und die 48-jährige Frau. Zuletzt brachte er den 13-Jährigen um.

Die Tatwaffe war ein zuvor gekauftes Messer, mit dem er den Opfern die Kehle durchschnitt. Um die Spuren zu verwischen, hatte er im Rucksack auch sechs Flaschen Fackelöl dabei. Dieses schüttete er in den Räumen aus und zündete es an.

Weitergelebt, als wäre nichts gewesen

«Das Leben des Beschuldigten verlief weiter wie vor der Tat», heisst es in der Anklageschrift.

Nach dem Gewaltverbrechen war der Mann nach Hause gegangen. Er wohnte bei seiner Mutter in der Nähe des Tatorts in Rupperswil. Während die Feuerwehr versuchte, den Brand zu löschen, duschte er. Im Laufe des Nachmittags machte er mit seiner Mutter einen Spaziergang mit seinen zwei Husky-Hunden. Am Abend ging er mit zwei Kollegen nach Zürich in den Ausgang.

Das Geld, welches die Frau an zwei Bancomaten abgehoben hatte, verwendete er für das Nachtessen in Zürich am Tag des Verbrechens, für Tierarztrechnungen und für Krankenkassenprämien. Zudem finanzierte er seiner Mutter zum 60. Geburtstag eine Reise nach Paris. (sda)

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