Unternehmenssteuerreform: Ständerat beginnt mit Diskussion über Unternehmenssteuerreform III

Unternehmenssteuerreform: Ständerat beginnt mit Diskussion über Unternehmenssteuerreform III

14.12.2015, 16:04

Der Ständerat hat am Montagnachmittag mit der Debatte über die Unternehmenssteuerreform III begonnen. Die Vorlage ist entscheidend für Zukunft des Wirtschaftsstandorts Schweiz. Die kleine Kammer wird bis in den Abend hinein darüber diskutieren.

Es geht um die Frage, wie jene Unternehmen zum Bleiben bewegt werden können, die sich wegen steuerlicher Vorzugsbehandlungen in der Schweiz niedergelassen haben. Sie profitieren davon, dass im Ausland erwirtschaftete Gewinne tiefer besteuert werden als im Inland erzielte. Unter internationalem Druck muss die Schweiz diese Privilegien nun aufgeben. Vor allem die EU akzeptiert den ihrer Ansicht nach unfairen und schädlichen Steuerwettbewerb nicht mehr.

Die Schweiz ihrerseits kann es sich nicht leisten, dass die Unternehmen das Land scharenweise verlassen. Obwohl sie heute vergleichsweise wenig Steuern bezahlen, sind die Einnahmen für Bund und Kantone vital. Beim Bund kommt rund die Hälfte der Gewinnsteuereinnahmen von Firmen mit Steuerstatus. In einem grossen Teil der Kantone stammen zwischen der Hälfte und einem Drittel der Gewinnsteuern von solchen Unternehmen. Im Ständerat scheint der Handlungsbedarf unbestritten, jedenfalls bekämpft niemand die Vorlage grundsätzlich.

Steuersenkung für alle Firmen

Die wichtigste Massnahme, um die Unternehmen zum Bleiben zu bewegen, ist die Senkung der kantonalen Gewinnsteuern. Weil deren Höhe Sache der Kantone ist, handelt es sich formell nicht um einen Teil der Unternehmenssteuerreform III. Mehrere Kantone haben bereits tiefere Steuern beschlossen. Der Bundesrat rechnet im Schnitt mit einer Senkung der Steuerbelastung von 22 auf 16 Prozent.

Den finanziellen Spielraum für die Steuersenkung sollen die Kantone dank einem höheren Anteil an der direkten Bundessteuer bekommen. Der Bundesrat schlägt statt der bisher geltenden 17 Prozent neu 20.5 Prozent vor. Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK) beantragt jedoch, den Kantonen 21.2 Prozent zukommen zu lassen. Das scheint im Plenum unbestritten zu sein, einen Gegenantrag gibt es jedenfalls nicht.

Um den zusätzlichen Ausfall beim Bund zu kompensieren, will die WAK die Emissionsabgabe auf Eigenkapital beibehalten. Der Bundesrat schlägt vor, diese abzuschaffen. Auch eine bürgerliche Minderheit will die Emissionsabgabe streichen, weil diese Investitionsprojekte verteuert.

Ebenfalls umstritten ist die Teilbesteuerung von Dividenden, die der Bundesrat bei 70 Prozent vereinheitlichen möchte. Bürgerliche wollen beim geltenden Recht bleiben, das den Kantonen einen weiten Spielraum einräumt, die Linke möchte die volle Besteuerung der Dividenden durchsetzen.

Unbekannte Nebenwirkungen

Ein zentrales Element der Unternehmenssteuerreform III ist die so genannte Patentbox. Dieses Instrument würde es Unternehmen erlauben, nur einen Teil der Erträge aus Immaterialgüterrechten und vergleichbaren Rechten zu versteuern. Umstritten ist, wie die massgeblichen Erträge ermittelt werden sollen.

Forschungsintensive Unternehmen sollen zudem ihren Aufwand für Forschung und Entwicklung zu mehr als 100 Prozent der effektiven Ausgaben von den Steuern abziehen dürfen. Machen die Kantone von dieser Möglichkeit Gebrauch, läuft das auf eine Art Subvention für die Unternehmen heraus.

Zu reden geben wird im Ständerat, ob die kumulierte Wirkung von Patentbox und erhöhten Abzügen begrenzt werden soll. Damit könnte eine minimale Besteuerung sichergestellt werden, was die Mehrheit der WAK jedoch ablehnt. Experten warnen davor, dass Unternehmen ohne Untergrenze unter Umständen keine Steuern zahlen oder sogar Buchverluste schreiben könnten.

Weitere Privilegien gefordert

Eine bürgerliche Minderheit möchte die zinsbereinigte Gewinnsteuer auf überdurchschnittlich hohem Eigenkapital in die Vorlage aufnehmen. Der Bundesrat hatte diese Idee nach der Vernehmlassung fallen lassen, weil der Abzug eines kalkulatorischen Zinses von der Bemessungsgrundlage zu hohen Steuerausfällen führen würde.

Unumstritten sind die einheitlichen Regeln zur Aufdeckung stiller Reserven. Diese sollen es Unternehmen erlauben, den Verlust der Steuerprivilegien abzufedern. Das gleiche gilt für den Vorschlag des Bundesrats, dass die Kantone bei der Kapitalsteuer auf Patenten und Beteiligungen Erleichterungen gewähren können.

Folgt der Rat den Vorschlägen des Bundesrats, kostet die Reform den Bund unter dem Strich rund 1.3 Milliarden Franken. Diese Schätzung geht allerdings davon aus, dass die Unternehmen tatsächlich in der Schweiz bleiben. Wandern sie trotzdem ab, sind die Kosten höher. Bei den Kantonen hängen die Kosten davon ab, auf welches Niveau sie die Gewinnsteuern senken und was sie damit bewirken. (sda)

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