Die Forschung (Studien dazu: SARS-CoV-2 Infection in Children, Spread of SARS-CoV-2 in the Icelandic Population) zeigt, dass das Risiko einer Coronavirus-Infektion bei den jüngsten Altersgruppen besonders tief ist. Noch geringer erscheint das Risiko einer Covid-Erkrankung, sprich: dass es zu einem schwerwiegenden Krankheitsverlauf bis hin zum Tod kommt.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) teilt diese Einschätzung. Die Daten aus der Schweiz zeigen, dass es bei Menschen im Alter zwischen 0–19 Jahren zu Infektionen kommt – diese aber nur in einem Bruchteil der Fälle hospitalisiert werden müssen.
Wenn wir vom «Bruchteil» sprechen, dann meinen wir im Vergleich sehr wenige Fälle. Seit Anfang 2021 wurden in keiner Woche mehr als 15 Kinder und Jugendliche hospitalisiert. Insgesamt starben seit Pandemieausbruch drei Menschen im Alter zwischen 0–19 Jahren.
In der Schweiz gibt es Berichte über Fälle bei Kindern und Jugendlichen, die seit der Infektion an Langzeitfolgen der Covid-Erkrankung leiden. Die Datenlage dazu ist seltenheitsbedingt noch dünn. Eine im Juni 2021 veröffentlichte Studie (Long COVID in a prospective cohort of home-isolated patients) bestätigte ein Risiko von Long-Covid bei 16–30-Jährigen, die Datenlage für jüngere Personen ist zu dünn. Kinder und Jugendliche können des Weiteren in ebenfalls seltenen Fällen an «Pims» (Überreaktion des Immunsystems) erkranken.
Die wissenschaftliche Taskforce des Bundes rechnete im Juli 2021 vor, dass im schlimmsten Fall (maximale Viruslast, hohe Durchseuchung) bis zu 1100 Kinder (jünger als 12 Jahre) hospitalisiert werden müssten und 6 sterben könnten. Bei 200–300 Kindern drohte eine «Pims»-Erkrankung, bis zu 15'000 könnten zudem monatelang unter Symptomen leiden.
Die einfache Antwort: Weil es sich mit dem Coronavirus infiziert hatte oder es einen Infektionsverdacht gibt – und der Kanton aus Vorsicht gehandelt hat.
Die längere Antwort ist ein bisschen komplizierter und hat einmal mehr mit den Kantonen zu tun. Zurzeit kann jeder Kanton selbst entscheiden, welche Massnahmen in den Schulen herrschen. Ob Luftqualitätsmesser installiert und regelmässige Präventiv-Tests durchgeführt werden oder Maske getragen werden muss, wird vor Ort entschieden.
Das erschwert die ganze Pandemiebewältigung, weil Kinder und Jugendliche nur selten Symptome zeigen, aber das Virus nach wie vor weitergeben können (die Forschung vermutet, dass das Weitergaberisiko bei Kindern etwas geringer ist). Erwischen tut es dann Lehrpersonen, Mitschülerinnen und deren Eltern. Wenn dann ein infiziertes Kind entdeckt wird, entscheidet wiederum der Kanton, was passiert: Muss eine ganze Klasse in Quarantäne oder Isolation?
Die Entscheidung hier ist nicht immer ganz einfach: Ein symptomloses, aber infiziertes Kind könnte eine ganze Schulklasse inklusive Lehrperson infiziert haben. Es muss aber nicht. Verlässliche Zahlen und Daten gibt es dazu kaum, Schulklassen-Cluster-Analysen werden derzeit durch das kantonale Contact Tracing verfolgt. So oder so weiss man, dass Massentests eine gewisse Zeit dauern, womit sich die Frage stellt: Ist die Quarantänisierung einer ganzen Klasse aufgrund eines Verdachts oder Infektionsfalls gerechtfertigt? Die Kantonsärztinnen und Kantonsärzte entscheiden hier im Einzelfall.
Salopp gesagt: Ziemlich wenig. Das hat seine Gründe: Die bundesrätliche Verordnung sagt, dass «Massnahmen im Bereich der obligatorischen Schule und der Sekundarstufe II in die Zuständigkeit der Kantone» fallen. Das hat föderalistische Gründe: Die Bildungs- und im Normalfall auch die Gesundheitspolitik wird von den Kantonen entschieden.
Für Kinder über 12 Jahren gibt es einige Massnahmen seitens des Bundes: Sie müssen etwa im öffentlichen Verkehr oder anderen öffentlichen Räumen eine Schutzmaske tragen. Für Kinder, die noch nicht den zwölften Geburtstag feiern durften, gibt's vom Bund praktisch keine Massnahmen – obwohl die Taskforce gerade für diese Altersgruppe ein nicht zu unterschätzendes Risiko für Langzeitfolgen und schwerwiegenden Symptomen annimmt.
Da wird's kompliziert.
Am kompliziertesten kann es werden, wenn man als Elternteil eigentlich gar nicht in die Quarantäne muss, aber das Kind nicht auf sich alleine gestellt werden kann. Sprich: Man findet niemanden, der das Kind betreut.
Verkomplizierend kommen hier die Ferien dazu. Die Behörden gehen davon aus, dass die Kinder während den Schulferien betreut werden. Zum Beispiel von Grosseltern oder einem Ferienlager. Trifft dies nicht zu (was in den meisten Fällen wohl so sein wird), kann ein Erwerbsersatz bei der Ausgleichskasse (AHV) beantragt werden. Das Formular gibt's beim Kanton und heisst Anmeldung Corona Erwerbsersatz bei Quarantäne, Ausfall Fremdbetreuung und für besonders gefährdete Personen.
Es ist also ok 20 Kinder in ein Schulzimmer zu stopfen, aber der Klavierunterricht darf dann nicht stattfinden. Soll mir bitte niemand sagen, dass das Sinn macht oder für irgendjemanden nachvollziehbar sein soll. Hinzu kommt, dass die Eltern frei entscheiden können, ob ihr Kind bei den Pooltests mitmacht oder nicht.
Einfach nur peinlich, was die Behörden hier veranstalten.