Bei der Einschätzung der Arbeitsfähigkeit von IV-Gesuchstellern gibt es grosse Unterschiede: Veranlasst die Eidgenössische Invalidenversicherung (IV) ein Gutachten, stuft dieses die Arbeitsfähigkeit sehr oft höher ein als der Gesuchsteller und sein Arzt, wie eine Untersuchung am Universitätsspital Basel ergeben hat.
Durchgeführt hat die Studie das Institut für Klinische Epidemiologie und Biostatistik am Universitätsspital. Ob bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit die Meinungen von Gutachtern, Gesuchstellern und deren Ärzten auseinandergehen, sei bisher noch nie untersucht worden, teilte das Unispital am Montag mit.
Die IV lässt die Arbeitsfähigkeit eines Gesuchstellers in rund zehn Prozent aller Fälle professionell abklären - zumeist, wenn Unsicherheiten bestehen. Ein Gutachten erstellt in diesen Fällen eine der vom Bundesamt für Sozialversicherung anerkannten Medizinischen Abklärungsstellen (MEDAS). (jas/sda)