Parlament hebt Immunität von Ex-Nationalrat Miesch auf

Parlament hebt Immunität von Ex-Nationalrat Miesch auf

12.09.2018, 11:44

Die Kasachstan-Affäre hat doch noch ein juristisches Nachspiel: Die Bundesanwaltschaft kann gegen den ehemaligen Baselbieter SVP-Nationalrat Christian Miesch ermitteln. Die zuständigen Kommissionen des Parlaments haben entschieden, seine Immunität aufzuheben.

Miesch wird verdächtigt, Geld für die Einreichung einer Interpellation angenommen zu haben. Ihm wird passive Bestechung vorgeworfen. Die Immunitätskommission des Nationalrates hat mit 5 zu 3 Stimmen beschlossen, Mieschs parlamentarische Immunität aufzuheben, wie Kommissionspräsidentin Mattea Meyer (SP/ZH) am Mittwoch vor den Bundeshausmedien sagte.

Meinung geändert

Damit vollzieht die Kommission eine Kehrtwende. Noch im Juni hatte sie es abgelehnt, Mieschs Immunität aufzuheben. Sie begründete den Entscheid damals mit dem tiefen Unrechtsgehalt des Verhaltens. Anders sah dies die Kommission des Ständerates. Im August sprach sie sich dafür aus, die Immunität aufzuheben.

Für die Ständeratskommission wog das rechtsstaatliche Interesse an einer Strafverfolgung schwerer als das institutionelle Interesse des Parlaments. Ihrer Ansicht nach ist es ausserdem in Mieschs Interesse, sich und seinen Ruf im Rahmen eines Strafverfahrens zu verteidigen.

Verdacht nicht ausgeräumt

Die Nationalratskommission hat sich nun dieser Haltung angeschlossen, wie Meyer sagte. Sie erklärte dies mit dem klaren Entscheid der Ständeratskommission. Zudem sei der Verdacht nicht vollständig ausgeräumt worden sei. Miesch habe nicht darlegen können, wofür er das Geld erhalten habe. Die Strafverfolgungsbehörden müssten den Fall nun klären.

Der Kommission geht es laut Meyer nicht zuletzt um das Ansehen des Parlaments. Dieses habe ein Interesse daran, vom Verdacht der Korruption frei zu sein. Der Meinungsumschwung in der Kommission könnte auch damit zu tun haben, dass diese in anderer Zusammensetzung entschied als beim ersten Mal. Einzelne Mitglieder liessen sich vertreten, wie Meyer auf eine entsprechende Frage sagte. Zur genauen Zusammensetzung wollte sie sich nicht äussern.

Miesch selber sieht in der neuen Konstellation der Kommission den Grund für den Richtungswechsel. Einige FDP-Mitglieder seien wohl umgeschwenkt, sagte er auf Anfrage der Agentur Keystone-SDA. Den Entscheid habe er deshalb so erwartet. Als SVP-Mitglied sei er ein dankbares Opfer. Gleichzeitig betonte Miesch erneut seine Unschuld. Er wolle nun das Strafverfahren abwarten.

GA der 1. Klasse

Die Bundesanwaltschaft will im Zusammenhang mit der sogenannten Kasachstan-Affäre gegen Miesch ermitteln. Miesch soll dem Lobbyisten Thomas Borer 2015 als Sekretär der Gruppe Schweiz-Kasachstan 4635 Franken für ein Senioren-Generalabonnement 1. Klasse in Rechnung gestellt haben. Als Nationalrat hatte Miesch damals bereits ein GA.

Die Bundesanwaltschaft verdächtigt Miesch, das Geld für die Einreichung einer Interpellation kassiert zu haben. Es geht um passive Bestechung und Vorteilsannahme. Vor der Immunitätskommission des Nationalrats hatte Miesch geltend gemacht, er habe die Interpellation aus eigenem Antrieb eingereicht.

Laut Borer wurde der Betrag an Miesch irrtümlich aufgrund eines Fehlers in der Buchhaltung bezahlt. Miesch habe das Geld zurückerstattet. Eine Gegenleistung für das Einreichen eines parlamentarischen Vorstosses sei nie gewährt oder in Aussicht gestellt worden.

Auf Anfrage erklärte Borers Beratungsunternehmen, es begrüsse die Aufhebung von Mieschs Immunität. Dies biete Gelegenheit, die «falschen, durch geschickte PR aufgebauten Vorwürfe zu entkräften».

Der erste Fall

Es ist das erste Mal, dass die Immunität eines Mitglieds des eidgenössischen Parlaments aufgehoben wird. Bisher hatten sich die zuständigen Kommissionen stets dagegen ausgesprochen oder waren zum Schluss gekommen, dass kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Verhalten und dem Amt besteht.

Ohne Zusammenhang treten sie auf das Gesuch der Bundesanwaltschaft nicht ein. So waren gegen SVP-Nationalrat Pirmin Schwander oder Alt Bundesrat Christoph Blocher Verfahren möglich, weil ihr Verhalten aus Sicht der Kommissionen gar nicht durch die Immunität geschützt war.

Markwalder blieb geschützt

Im Fall von Miesch war der Zusammenhang gegeben. Gegen die Aufhebung der Immunität sprach aus Sicht der Kommissionsminderheit unter anderem die Gleichbehandlung. In der Kasachstan-Affäre gab es auch Vorwürfe gegen die Berner FDP-Nationalrätin Christa Markwalder und den St. Galler FDP-Nationalrat Walter Müller. Beide blieben aber vor Strafverfolgung geschützt.

Die Kommissionen kamen in diesen Fällen zum Schluss, dass eine Aufhebung der Immunität unverhältnismässig wäre. In diesen Fällen ging es allerdings nicht um die Annahme von Geld. Markwalder hatte Unterlagen der Aussenpolitischen Kommission an eine Lobbyistin weitergegeben, im Fall von Müller ging es um eine Reise.

Miesch sass bis 2015 im Nationalrat. Er wurde zweimal in die grosse Kammer gewählt, zunächst 1991 für die FDP, 2003 für die SVP. Zweimal wurde er nicht wiedergewählt. Nach einem Rücktritt rutschte er 2014 noch einmal nach, 2015 trat er aber nicht mehr zu den Wahlen an. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
0 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!