Neu muss nicht nur im Öffentlichen Verkehr eine Maske getragen werden. Der Bundesrat hat die Maskentragepflicht auf alle öffentlich zugänglichen Gebäude ausgedehnt.
Konkret muss der Mundschutz also auch an folgenden Orten getragen werden: Geschäfte, Einkaufszentren, Banken, Poststellen, Bibliotheken, Kinos, Theater, Konzertlokale, Hotels (mit Ausnahme von Gästezimmern), Restaurants, Bars, Discos, Arztpraxen, Spitäler, Kirchen und religiöse Einrichtungen.
Auch auf Perrons, an Bahnhöfen, Flughäfen oder anderen Zugangsorten des Öffentlichen Verkehrs gilt die Maskentragepflicht. Das gilt für die ganze Schweiz.
Nicht so gilt die Pflicht für Schulen. In obligatorischen Schulen, Schulen der Sekundarstufe II und der Tertiärstufe oder in der familienergänzenden Kinderbetreuung kann auf eine Maske verzichtet werden – aber nur, wenn das Schutzkonzept dies vorsieht.
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Auch in Gastronomiebetrieben muss eine Maske getragen werden – nur im Sitzen ist es erlaubt, diese wieder abzunehmen. Essen und Trinken müssen ausschliesslich sitzend erfolgen. Das gilt auch für Bars und Clubs. Dabei ist es egal, ob man im Innern oder Aussen eines Lokals konsumiert.
Berset bat die Bevölkerung darum, Familienfeiern auf bessere Zeiten zu verschieben. Der Bundesrat hat beschlossen, spontane Menschenansammlungen auf maximal 15 Personen zu begrenzen. Wenn mehr als 15 Personen anwesend sein sollen, muss ein Schutzkonzept vorliegen. Dabei gilt eine Maskentragepflicht – ausser im Sitzen. Essen und Trinken darf nur noch im sitzen konsumiert werden. Ebenfalls wichtig: Die Kontaktdaten müssen erfasst werden, wenn mehr als 15 Personen teilnehmen.
Spontane Ansammlungen im öffentlichen Raum von über 15 Personen sind verboten. Politische Kundgebungen und Demonstrationen sind weiterhin erlaubt – jedoch muss für solche ebenfalls ein Schutzkonzept vorliegen.
Diese Massnahme wurde ergriffen, da viele Ansteckungen im privaten Rahmen passieren.
Es wurde gefragt, was die 15er-Regel für den Amateursport bedeutet. Können Fussballvereine normal weiter machen?
Michael Gerber, Leiter Rechtsdienst des Bundesamt für Gesundheit, hat sich dieser Frage angenommen. Für den organisierten Sport gelte das nicht. Die 15er-Regel gelte für Personenversammlungen im Öffentlichen Raum. Der Amateursport kann also weiterhin stattfinden. Aktivitäten, bei denen eine Maske zu tragen hinderlich wäre, sind von der Maskentragepflicht ausgeschlossen. Das gilt auch beispielsweise für Kurse wie Yoga.
Wie bereits im Frühjahr gibt der Bundesrat wieder eine Empfehlung zur Arbeit von Zuhause ab. «Überall wo es möglich ist, soll Homeoffice bevorzugt werden», sagte Berset.
Damit soll verhindert werden, dass sich viele Personen in den öffentlichen Verkehrsmitteln aufhalten. Ebenfalls können so die Ansteckungen am Arbeitsplatz verhindert werden. Arbeitgeber werden dazu aufgerufen, diesen Empfehlungen zu folgen. Es sei auch in ihrem Interesse, zu handeln: Bei einer Infektion müssten so nicht ganze Abteilungen in Quarantäne geschickt werden, argumentierte der Bundesrat.
Momentan befinden sich die Hospitalisationszahlen noch in einem akzeptablen Rahmen – das könne sich aber schnell ändern, warnte Berset. Die epidemiologische Situation entwickle sich rasant, seit zehn Tagen gebe es ein exponentielles Wachstum der Fallzahlen. «Wenn wir nichts machen, verdoppeln sich die Zahlen jede Woche.» Die Reproduktionszahl sei zu hoch.
Die Zahlen steigen rasant an und das oberste Ziel dieser Massnahmen sei es, die Spitäler zu schützen. «Die Entwicklung ist besorgniserregend, aber wir sollten keine Angst haben», sagte Berset. «Wir wissen, wie wir handeln müssen.»
Die aktuelle Lage sei «ein Test für die ganze Gesellschaft». Es müsse schnell gehandelt werden, damit ein zweiter Lockdown verhindert werden könne.
Auf die Frage, ob wir uns in der zweiten Welle befinden, antwortete der Gesundheitsminister klar: «Ja, die zweite Welle ist da, früher und stärker als gedacht, aber wir sind darauf vorbereitet.»
Die Ansteckungen mit dem Coronavirus würden schnell zunehmen, sagte Simonetta Sommaruga. Alle Kantone und Altersklassen seien betroffen, die Spitaleinweisungen würden zunehmen. Es sei mit Blick auf den Winter nötig, dass die Ausbreitung gebremst werde. Dies sei wichtig für die Gesundheit der Bevölkerung, aber auch für die Wirtschaft.
«Die Lage ist ernst. Je besser wir die Massnahmen umsetzen, umso eher können wir weitere Einschränken vermeiden. Aber es kann sein, dass weitere Massnahmen folgen», so Sommaruga.
Die Regeln gelten ab heute um Mitternacht. (cki/sda)
Sicherlich will nicht jeder Arbeitnehmer ins Home Office...
Doch ein Grossteil dürfte es freuen, wenn sie wieder dürfen...
Im Januar fällt wohl der 60. meiner Schwiegermutter aus - damit kann ich auch leben :xD