Thomas Walther kämpfte 23 Jahre lang gegen Verbrecher. Von 1995 bis 2018 arbeitete er für die Bundeskriminalpolizei. Sie kommt zum Einsatz, wenn es um Schwerstkriminalität geht, um Terror, Mafia oder Wirtschaftsdelikte. Bis zu seiner Entmachtung führte er eine Cybercrime-Einheit. Dann kämpfte er gegen die Bundespolizei Fedpol.
Vor einem Jahr kündigte er und kommunizierte die Gründe per Mail an alle, an 1113 Fedpol-Mitarbeiter. Vier Stunden später stand ein Sonderkommando vor seinem Haus nahe Murten und durchsuchte es. Angeführt wurde der Einsatz von einem Kollegen der Bundeskriminalpolizei. Einen Hausdurchsuchungsbefehl hatte er nicht dabei.
Fedpol zeigte Walther wegen Amtsgeheimnisverletzung an. Die Bundesanwaltschaft übernahm den Fall, stellte das Verfahren aber ein, weil die Geheimnisse mit dem internen Mailversand im Amt geblieben seien.
Walther reagierte ebenfalls mit einer Strafanzeige. Er beschuldigte die Fedpol-Chefs des Amtsmissbrauchs und warf ihnen vor, ohne Rechtsgrundlage sein Haus durchsucht zu haben. Zudem habe die Bundespolizei ein Problem mit der Datensicherheit. Bei seinem letzten Einsatz, einem Terrorverfahren, seien hochsensible Daten aus Telefonüberwachungen in einer unsicheren Cloud gespeichert worden.
Auch dieses Verfahren übernahm die Bundesanwaltschaft, obwohl sie eng mit Fedpol zusammenarbeitet. Die Strafverfolgungsbehörde stellte in einer Verfügung schliesslich fest, die Voraussetzungen für ein Strafverfahren seien nicht erfüllt. Nun hat das Bundesstrafgericht diesen Entscheid bestätigt.
Die Begründung: Eine Hausdurchsuchung ohne Hausdurchsuchungsbefehl sei in Ordnung, wenn der Betroffene der Polizei Einlass gewähre. Und zu allfälligen Problemen der Datensicherheit sei Walther nicht zur Anzeige berechtigt, weil er nicht persönlich betroffen sei. Dass Fedpol und die Bundesanwaltschaft in diesem Fall Ermittlungen in den eigenen Reihen führten, sehen die Richter nicht als Problem. Befangenheit sei das nicht.
Das Bundesstrafgericht hat sein Urteil im Fall Walther diese Woche publiziert. Gleichzeitig verkündete es ein Urteil, das einen anderen ehemaligen Mitarbeiter der Bundeskriminalpolizei betrifft: Viktor K. (Name geändert), den Russland-Spezialisten, der sich zu einer Bärenjagd einladen liess.
Die beiden in Ungnade gefallenen Ermittler kennen sich. Sie starteten ihre Karrieren Ende der 1990er-Jahre in der gleichen Abteilung bei Fedpol. Dazu gehörte damals auch Michael Lauber, der heutige Bundesanwalt.
Auf Anfrage dieser Zeitung erzählt Walther, wie die Probleme von damals mit jenen von heute zusammenhängen. Er sagt: «Damals herrschte eine unhaltbare Konkurrenzsituation. Es war nicht klar, wer wofür zuständig war.» Lauber sei deshalb von einem Tag auf den anderen nicht mehr zur Arbeit erschienen. Enttäuscht über die internen Machtkämpfe, habe Lauber gekündigt. «Eigentlich wollten es alle gut machen, aber alle auf eine andere Art.»
Rangeleien in Polizeibehörden seien zwar Alltag. Doch bei Fedpol sei es schlimmer. Denn diese Behörde sei unvorbereitet aus dem Boden gestampft worden, sagt Thomas Walther.
Früher bestand die Bundeskriminalpolizei aus 20 Leuten, heute sind es 400, weil viele Kompetenzen von den Kantonen zum Bund übergegangen sind. Bis heute habe man es nicht geschafft, daraus eine Einheit zu bilden. Walther: «Regelmässig steht das Eigeninteresse von Ermittlern über dem Allgemeininteresse.» Das heisst: Es gehe nur darum, Karriere zu machen.
Dass in der Organisation von Fedpol Doppelspurigkeiten und Unklarheiten bestünden, sei teilweise sogar gewollt. Denn so entstünden Grauzonen für spezielle Ermittlungen. Zum Beispiel für Sondereinsätze in Russland. Walther sagt über Viktor K.: «Er war sehr motiviert und sehr intelligent.» Zur Bärenjagd und zur anschliessenden Jagd von Fedpol nach dem Bärenjäger sagt er: «Wenn einer zwei Chefs hat und nicht klar ist, wer wen führt, und wenn man zudem nicht richtig miteinander redet, dann passieren solche Sachen.»
Beide Ermittler waren in interne Machtkämpfe verwickelt. Beide haben diese verloren. Am Schluss stand bei beiden ein Sonderkommando vor der Haustür.
Gemäss Thomas Walther haben die Machtkämpfe gefährliche Folgen: «Deshalb werden wichtige Verfahren verschleppt. Mörder laufen frei herum und Produzenten von Kinderpornografie bleiben unentdeckt.»
Die Führungsriege der Bundespolizei kennt Walthers Vorwürfe, schliesslich hat er sie in seinem Mailversand dokumentiert. Fedpol-Direktorin Nicoletta della Valle nahm dazu im Kündigungsschreiben wie folgt Stellung: «Der Arbeitnehmer wärmt ‹alte Geschichten› wieder und wieder auf und akzeptiert nicht, dass dies ‹passé› ist.» Die Entwicklungen hätten einen anderen Lauf genommen, als er sich dies vorgestellt habe. Damit sei er nicht zurechtgekommen, folgert seine ehemalige Chefin.
Mit dem Schreiben wandelte sie seine ordentliche Kündigung in eine frist- lose um. Dagegen wehrt sich Walther derzeit vor dem Bundesverwaltungsgericht. Der Entscheid ist hängig.
Inzwischen hat der 54-Jährige eine neue Aufgabe gefunden. Er hat sich als Coach selbstständig gemacht, der Menschen in schwierigen Lebensphasen begleitet. Denn damit kennt er sich aus.