Wie viele Personen dürfen an einem Tisch sitzen?
Eine Gästegruppe umfasst maximal vier Personen oder eine Familie, d. h. Eltern mit Kindern.
Wie gross darf eine Familie mit Kindern sein und wie alt dürfen die Kinder sein?
Eine Familie kann aus mehr als vier Personen bestehen. Das Alter der Kinder ist nicht definiert. Die Ausnahmeregelung soll ermöglichen, dass Familien mit ihren Kindern, die im gleichen Haushalt leben, am gleichen Tisch sitzen können.
Dürfen weitere Gäste zugesetzt werden, um den Tisch aufzufüllen?
Nein, Gästegruppen dürfen nicht vermischt werden.
Müssen die vier Personen einer Gästegruppe aus dem gleichen Haushalt sein?
Nein. Die Personen müssen jedoch gemeinsam im Restaurant eintreffen und an einem Tisch sitzen.
Dürfen an überlangen Tischen mehr als 4 Personen sitzen?
Ja. Aber zwischen den einzelnen Gästegruppen muss ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden.
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Wie genau ist der Mindestabstand zwischen Gästegruppen definiert?
Zwischen den Gästegruppen muss nach vorne und seitlich «Schulter-zu-Schulter» ein Abstand von 2 Metern und nach hinten «Rücken-zu-Rücken» ein 2-Meter-Abstand von Tischkante zu Tischkante eingehalten werden.
Muss der 2-Meter-Abstand auch innerhalb der Gästegruppe eingehalten werden oder müssen Trennwände oder Schutzfolien eingebaut werden?
Nein, der Mindestabstand innerhalb der Gästegruppe muss nicht eingehalten werden.
Sind auch Abstände kleiner als 2 Meter möglich?
Befindet sich eine Trennwand zwischen den Gästegruppen, entfällt der Mindestabstand.
Aus welchem Material muss eine Trennwand bestehen?
Es sind grundsätzlich alle Materialien zugelassen, solange sie den notwendigen Schutz bieten (z. B. Metalle, Kunststoffe, Acrylglas, Glas, Holz, Stoffvorhänge, etc.).
Sind Stehtische erlaubt?
Nein, Stehplätze sind nicht zugelassen.
Müssen Köchinnen und Köche Masken und Handschuhe tragen?
In der Küche sind die BAG-Distanzvorgaben von 2 Meter oft über längere Zeit nicht einzuhalten. Daher sind dort Schutzmassnahmen wie Trennwände oder Schutzmasken anzuwenden, um die Mitarbeitenden zu schützen. Grundsätzlich muss stets hygienisch gearbeitet werden. Die vom Lebensmittelrecht vorgeschriebenen Massnahmen gelten. Eine Übertragung des Coronavirus durch Lebensmittel auf den Menschen ist bis jetzt nicht bekannt.
Muss das Servicepersonal eine Maske tragen?
Im Service wird der Abstand von 2 Metern regelmässig unterschritten, das Tragen einer Hygienemaske (z. B. chirurgische Masken, OP-Masken) wird daher dringend empfohlen. Es besteht jedoch keine Tragepflicht.
Muss der Gast sein eigenes Besteck mitbringen?
Nein. Das Servicepersonal ist im hygienischen Umgang mit Geschirr und im Service geschult. Vor Tischeeindecken, Serviettenfalten oder Besteckpolieren müssen die Hände gewaschen und desinfiziert werden. Besteck und Geschirr sind auch bei Nichtbenutzung im Geschirrspüler zu reinigen. Spülvorgänge sind bei Temperaturen von über 60 °C durchzuführen.
Warum müssen die Kontaktdaten erfasst werden?
Die freiwillige Angabe der Kontaktdaten ist wichtig, um ein Contact Tracing zu ermöglichen, sollte eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter im Servicebereich erkranken. Die Gäste haben die Möglichkeit, Vorname, Nachname und Telefonnummer anzugeben, damit sie im Bedarfsfall vom kantonsärztlichen Dienst kontaktiert werden können. Beim Service wird die Minimaldistanz von 2 Metern regelmässig unterschritten und eine Übertragung des Virus ist möglich. Es ist im Interesse der Gäste, ihre Kontaktdaten anzugeben.
Wie wird der Datenschutz beim Erfassen der Kontaktdaten gewährleistet?
Der Datenschutz wird durch das Datenschutzgesetz des Bundes gewährleistet. Die Daten dürfen ausschliesslich für den angegebenen Zweck gesammelt werden. Fällt der Zweck, zu dem sie gesammelt wurden, weg, sind sie zu vernichten.
Darf eine Person, die 67 Jahre alt ist, im Service arbeiten?
Ja. Dabei müssen aber gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Der Arbeitsplatz von besonders gefährdeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist so auszugestalten, dass ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden kann. Wenn das nicht möglich ist, zum Beispiel im Service, müssen angemessene Schutzmassnahmen nach dem STOP-Prinzip (Substitution, technische Massnahmen, organisatorische Massnahmen, persönliche Schutzausrüstung) ergriffen werden.
Dürfen Cafés, Bars und Pubs geöffnet werden?
Ja. Es gelten die gleichen Bedingungen wie für Restaurationsbetriebe.
Ist das Schutzkonzept der Gastrosuisse einzuhalten?
Betriebe müssen über ein Schutzkonzept verfügen. Das Schutzkonzept der Gastrosuisse stellt den Standard dar (Muster Schutzkonzept) und muss berücksichtigt werden.
Dürfen Unterhaltungsangebote wie Billard, Dart, Bowling, Spielautomaten, Karaoke im Restaurant angeboten werden?
Grundsätzlich dürfen Unterhaltungsangebote nicht betrieben werden. Ausgenommen sind Angebote, die nicht unter Freizeit, sondern Sport laufen. Hierfür ist jedoch ein eigenes Schutzkonzept notwendig.
(aeg)
Wieso gibt es solche Vorschriften nicht auch für Büros?