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Verwahrter Zürcher Pädophiler wollte neuen Prozess – mit einem widerlichen Argument

Verwahrter Zürcher Pädophiler wollte neuen Prozess – mit einem widerlichen Argument

22.09.2017, 23:3022.09.2017, 15:20
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Der Pädophile Beat Meier, der seit 1993 im Gefängnis sitzt, hat versucht, seinen Prozess neu aufzurollen. Sein Argument: Sein Penis sei zu dick, um Analverkehr mit einem Jungen zu haben. Das Zürcher Obergericht liess Meier mit deutlichen Worten abblitzen.

Meier argumentierte in seinem Revisionsgesuch, dass er mit den «selbst gemessenen Dimensionen» seines Penis gar keinen Analverkehr mit einem Knaben haben könne, ohne diesen nicht ernsthaft zu verletzen. Bei der Untersuchung seines Stiefsohnes im Jahr 1993 seien aber keine Verletzungen festgestellt worden.

Sein Fall sei deshalb neu aufzurollen, forderte der bekennende Pädophile über seinen Anwalt. Das Obergericht hatte für Meier allerdings deutliche Worte übrig, wie aus dem nun publizierten Urteil hervorgeht. Es gehe nicht an, dass er nach über 25 Jahren als Revisionsgrund vorbringe, sein Penis sei überdurchschnittlich gross.

Damit mache Meier eine Tatsache geltend, die ihm seit jeher selber bekannt gewesen sei. Er hätte dieses Argument auch schon damals vor Gericht vorbringen können. Es erübrige sich deshalb, eine Stellungnahme der Gegenparteien einzuholen und eine mündliche Verhandlung durchzuführen.

Der Fall wird somit nicht neu aufgerollt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Er kann es noch ans Bundesgericht weiterziehen.

Modem in der Tastatur versteckt

Meier erhitzte vor allem Ende der 1980er-Jahre als überzeugter Pädophiler die Gemüter. Er war führendes Mitglied der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Pädophile (SAP), die das Ziel hatte, Pädophilie gesellschaftsfähig zu machen.

Anfang der 1990er-Jahre heiratete der Berner eine Frau aus der ehemaligen DDR und missbrauchte ihre zwei Söhne massiv. Im Frühling 1993 wurde er verhaftet. Seither sitzt er im Gefängnis. Seit 1998 ist er in der Strafanstalt Pöschwies im zürcherischen Regensdorf verwahrt.

Das letzte Mal in die Schlagzeilen geriet Meier im Februar 2017, als ihn das Zürcher Obergericht wegen Besitzes von Kinderpornographie zu einer Geldstrafe verurteilte. Meier hatte es geschafft, ein Modem in der Computertastatur zu verstecken und Porno-Mangas herunterzuladen. Ein Freund von Meier hatte das Modem in die Pöschwies geschmuggelt. (sda)

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