Staatsanwalt wirft dem Angeklagten Falschaussagen und Vorsatz vor

Staatsanwalt wirft dem Angeklagten Falschaussagen und Vorsatz vor

18.05.2017, 16:04

Der Genfer Generalstaatsanwalt Olivier Jornot hat dem Angeklagten im Prozess um das Tötungsdelikt Adeline am Donnerstag Falschaussagen und eine klare Tötungsabsicht vorgeworfen. Auch das Messer habe er sich mit Hinblick auf das Tötungsdelikt ausgesucht.

Die gesamten Aussagen zu Tötungsdelikt durch den Angeklagten seien falsch gewesen, sagte Jornot am Donnerstag vor einem bis auf den letzten Platz besetzten Gerichtssaal. Fast alle Angaben hätten nach einem Abgleich mit anderen Zeugenaussagen oder Untersuchungselementen korrigiert werden müssen.

Auch das Messer habe er sich gezielt mit Hinblick auf das Tötungsdelikt gekauft. Er hatte vom Zentrum «La Pâquerette» ein Klappmesser für die Pflege für Pferdehufe bewilligt erhalten, aber in eigener Initiative die Bestellung auf ein anderes Messer geändert, das sich mit einer Hand öffnen lässt.

Auch den Ort des Verbrechens bei einem verlassenen Haus in der Nähe des Reitzentrums, in dem er eine Therapie hätte absolvieren sollen, habe er bei einem ersten Freigang auskundschaftet. Am Vormittag hatten die Angehörigen des Opfers vor Gericht ausgesagt.

Der damalige Lebenspartner der getöteten Adeline hat das Resozialisierungszentrum «La Pâquerette» am Donnerstag vor Gericht scharf kritisiert. Die Eltern forderten die lebenslängliche Verwahrung des Angeklagten.

Drei Tage auf der Flucht

Der 42-jährige Angeklagte hatte die Therapeutin auf einem Freigang am 12. September 2013 in einen Wald entführt und ihr die Kehle durchgeschnitten. Danach flüchtete er nach Polen, wo er laut Anklage seine Ex-Freundin töten wollte.

Nach einer dreitägigen Flucht wurde er an der deutsch-polnischen Grenze verhaftet und an die Schweiz ausgeliefert. Er muss sich wegen Mordes, Freiheitsberaubung, sexueller Nötigung und Diebstahls vor dem Genfer Strafgericht verantworten. (sda)

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