Mutmasslicher Mörder von Adeline will Bluttat nicht geplant haben

Mutmasslicher Mörder von Adeline will Bluttat nicht geplant haben

03.10.2016, 19:04

Zum Auftakt des Prozesses zum Tötungsdelikt Adeline hat der mutmassliche Täter jeglichen Vorsatz zurückgewiesen. Er habe die Sozialtherapeutin nicht umbringen, sondern aus dem Gefängnis flüchten wollen.

Nicht das Töten habe ihm das Hochgefühl verliehen, sondern das Gefühl der Macht, es tun zu können, sagte der 42-jährige Angeklagte am Montag vor dem Genfer Strafgericht. Bei der Ankunft in der Nähe des Reitzentrums habe sie das Handy in die Hand genommen.

Er habe Angst gehabt, dass sie die Polizei rufen könnte und habe sie mit dem zuvor gekauften Sackmesser bedroht. Danach sei die Situation «ausser Kontrolle geraten», sagte der schweizerisch-französische Doppelbürger.

Bei der Befragung durch die Gerichtspräsidentin blieben die Aussagen des Angeklagten zuweilen schwer nachvollziehbar. Als Adeline bereits an einen Baum gefesselt war, habe vielmehr er Angst vor dem Messer in seiner Hand gehabt. Angst davor, was er damit tun würde, gab er zu Protokoll.

Bereits vor seinem ersten Tötungsdelikt habe er sich für die Gewaltverbrechen seiner Zellennachbarn im Waadtländer Gefängnis Bochuz interessiert. Dazu zählten etwa Claude D., der spätere Mörder der 19-jährigen Marie, sowie der sogenannte «Sadist von Romont», der zwischen 1981 und 1987 mehrere Jugendliche umgebracht hatte.

Flucht geplant

Seine Flucht plante er bis ins Detail. Er kontaktierte für seine spätere Flucht nach Polen das Tourismusbüro Basel und verlangte Karten. Schliesslich suchte er sich einen stets unbewachten Grenzübergang in der Nähe von Weil am Rhein (D) aus, den er nach der Bluttat vom September 2013 auch benutzte.

Beim Freigang habe er die ihn begleitende Sozialtherapeutin Adeline manipuliert und ihr Bemühen, stets Gutes tun zu wollen, ausgenutzt. So konnte er erreichen, dass er vor der geplanten Reittherapie ein Messer kaufen durfte.

Keine weiteren Zeugen

Vor der Befragung des Angeklagten waren Prozessfragen behandelt worden. Der Anwalt der Familie des Opfers verlangte dabei, dass die ehemalige Direktorin des auf Resozialisierung spezialisierten Zentrums «La Pâquerette» im Prozess vorgeladen wird. Sie hatte dem Genfer Strafgericht am Freitag ein medizinisches Zeugnis vorgelegt, wonach sie nicht vor Gericht befragt werden könne.

«Wir machen nicht dem Kanton Genf den Prozess», sagte der Anwalt der Familie. Eine Befragung der ehemaligen Direktorin des Zentrums helfe jedoch, die Vorgänge klar zu sehen. Er verlangte auch, dass die ehemalige Direktorin des Genfer Amts für Straf- und Massnahmenvollzug als Zeugin vorgeladen wird.

Tat auf Freigang verübt

Der Angeklagte war wegen zwei Vergewaltigungen im Zentrum «La Pâquerette» in der Genfer Strafanstalt Champ-Dollon inhaftiert gewesen, bevor ihm im September 2013 der verhängnisvolle Freigang gewährt wurde. Er brachte die 34-jährige Schweizerin in der Nähe eines Reitzentrums um, in dem er eine Therapie hätte absolvieren sollen.

Die Verteidiger des schweizerisch-französischen Doppelbürgers sorgten mit einem Antrag für Aufsehen, die Schwester des Opfers als Klägerpartei vom Prozess auszuschliessen. Zudem wollten sie die Ex-Freundin des Angeklagten als Zeugin vorladen.

Die Polin war das Ziel der dreitägigen Flucht des Angeklagten, bevor er an der deutsch-polnischen Grenze verhaftet wurde. Generalstaatsanwalt Olivier Jornot wies die Anträge zurück. Das Gericht folgte ihm und lehnte alle Anträge der Parteien ab. Der Prozess dauert zwei Wochen. (sda)

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