Schweiz verstärkt Instrumente zur Terrorismusbekämpfung

Schweiz verstärkt Instrumente zur Terrorismusbekämpfung

14.03.2017, 10:16

Die Schweiz verstärkt die Instrumente zur Terrorismusbekämpfung. Aus Sicht der Task Force des Bundes sollte dabei mehr Gewicht auf die Deradikalisierung gelegt werden. Bis Ende Jahr wollen Bund, Kantone und Gemeinden einen nationalen Aktionsplan vorlegen.

«Die Versuchung ist gross, zu reinen Sicherheitsmassnahmen zu greifen», schreibt Nicoletta della Valle, Direktorin des Bundesamtes für Polizei (fedpol) im Vorwort zum dritten Bericht der Task Force «TETRA», der am Dienstag veröffentlicht wurde.

Es gebe aber kein Patentrezept und keine simplen Lösungen für den dschihadistischen Terrorismus. Um Lösungen zu finden, müsse weit über den Wirkungsbereich der Sicherheitsbehörden hinausgegangen werden. Gefragt seien fachübergreifende Lösungen auf allen Ebenen. In der Task Force TETRA koordinieren die Schweizer Behörden Massnahmen gegen Terrorismus und Dschihad-Reisen.

TETRA sieht die grösste Bedrohung für die Schweiz in Anschlägen mit geringem logistischen Aufwand, ausgeführt von Einzeltätern oder Kleingruppen. Als Täter kämen vor allem in der Schweiz radikalisierte Personen oder Dschihad-Rückkehrer in Frage.

Umgang mit Rückkehrern

Das effizienteste Instrument der Terrorismusbekämpfung sei die Verhinderung einer Radikalisierung, heisst es in dem Bericht. Aus diesem Grund hat der Sicherheitsverbund Schweiz in Zusammenarbeit mit Bund, Kantonen, Gemeinden und Städten beschlossen, einen Nationalen Aktionsplan zu erarbeiten.

Darin sollen sich Empfehlungen von Massnahmen zur «Verhinderung und Bekämpfung von allen Formen der Radikalisierung zum Terrorismus» finden. Explizit werde auch auf Massnahmen zur Deradikalisierung und Resozialisierung eingegangen, heisst es weiter. Der Plan soll im dritten Quartal 2017 von den politischen Gremien verabschiedet werden.

Lücken sieht der Bundesrat bei den derzeit verfügbaren präventiv-polizeilichen Massnahmen, wie es im Bericht weiter heisst. Das fedpol schnüre deshalb ein Paket von Massnahmen ausserhalb der Strafuntersuchung: Dazu zählen die Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen auf dem Polizeiposten, der Entzug von Ausweisen oder auch die Möglichkeit, Verdächtige verdeckt im Schengener Informationssystem zu registrieren.

Rekord bei überprüften Asyldossiers

Um Personen zu erkennen, die sich radikalisieren, beobachtet der Nachrichtendienst heute die Kommunikation in sozialen Medien. 2016 hat der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) 497 auffällige Internetnutzer identifiziert, die in der Schweiz Propagandamaterial zur Verherrlichung der dschihadistischen Ideologie verbreiteten.

Massiv gestiegen ist die Zahl der überprüften Asyldossiers durch den NDB. Während 2014 noch 2488 Dossiers auf eine Gefährdung der inneren Sicherheit der Schweiz untersucht wurden, waren es im letzten Jahr bereits 5202. Aber einzig in 14 Fällen empfahl der NDB, ein Asylgesuch abzulehnen.

In diesem Bereich prüft das Bundesamt für Justiz, ob eine Meldepflicht für private Betreuungspersonen von Asylsuchenden geschaffen werden muss. Der Bundesrat habe sich für die Prüfung einer solchen Meldepflicht ausgesprochen, schreibt die TETRA in dem Bericht.

81 Dschihad-Reisende registriert

Derzeit führt die Bundesanwaltschaft rund 60 Strafverfahren gegen Personen, die sich Organisationen wie dem Islamischen Staat angeschlossen oder entsprechende Schritte unternommen haben.

Der NDB hat bisher insgesamt 81 Dschihad-Reisende aus der Schweiz gezählt, davon 30 Personen mit Schweizer Pass. 60 Fälle sind bestätigt, bei 21 Fällen handelt es sich um Verdachtsfälle. (sda)

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