
Schön traditionell: So haben es die Schweizer Frauen offensichtlich gern.
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Seit Anfang 2013 ist das neue Schweizer Namensrecht in Kraft. Seitdem behält nach der Eheschliessung – wenn nicht anders vereinbart – jeder seinen Ledignamen. Ein Blick in die Statistiken zeigt jedoch: Die Frauen wollen ihren Namen gar nicht behalten.
14.01.2016, 13:2814.01.2016, 14:50

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Bis Ende des Jahres 2012 galt bei einer Eheschliessung zunächst einmal folgende Regel: Die Frau gibt ihren Geburtsnamen ab und übernimmt jenen des ihr angetrauten Ehegatten. Die Änderung des Zivilstands bedeutete für die Frau also auch eine Änderung des Nachnamens.
Wer dies nicht wollte, hat von einer der Ausnahmeregeln Gebrauch gemacht. So konnten Paare beschliessen, dass jeder seinen eigenen Namen behält, beide den Namen der Frau annehmen oder beide Ledignamen mit einem Bindestrich zu einem sogenannten «Allianznamen» verbunden werden.
Im Januar 2013 ist dann das neue Namensrecht in Kraft getreten – dieses steht ganz im Zeichen der Gleichberechtigung von Mann und Frau und beinhaltet die Formel: Einmal Name, immer Name. Seitdem gilt bei einer Eheschliessung die Grundregel, dass jeder schlicht und einfach seinen Geburtsnamen behält. Nach der Hochzeit heissen also beide Ehepartner genauso wie vorher.
Auf Wunsch gibt es den gemeinsamen Familiennamen
Doch auch jetzt gibt es noch Ausnahmen. Wenn ein Paar dies explizit wünscht, kann es einen der beiden Ledignamen zum gemeinsamen «Familiennamen» machen – der Mann kann also jenen der Frau annehmen oder umgekehrt. Dafür braucht es eine gemeinsame Erklärung bei der Eheschliessung auf dem Standesamt.
Die Variante des Allianznamens wurde im Zuge der Gesetzesänderung abgeschafft. Das heisst: Man kann sich den Doppelnamen zwar weiterhin auf der Identitätskarte oder im Schweizer Pass eintragen lassen, er ist aber nicht mehr rechtsverbindlich.
Doch schlägt sich dieses Gesetz, das die Gleichberechtigung fördern sollte, auch in den Statistiken nieder? Behalten Schweizer Frauen bei der Eheschliessung nun häufiger ihren Geburtsnamen, statt jenen ihres Mannes anzunehmen? Die Antwortet darauf lautet schlicht: Nein, tun sie nicht.
Die beiden Kantone Zürich und Basel-Stadt haben watson die entsprechenden Zahlen für den Zeitraum 2010 bis 2014 zur Verfügung gestellt. Und dabei zeigt sich: Seit der Gesetzesänderung nahmen prozentual gesehen genauso viele – oder sogar mehr Frauen – bei der Heirat den Namen ihres Mannes an.
Anteil der Frauen, die bei der Eheschliessung den Namen ihres Mannes angenommen haben:
Blaue Balken: Vor Änderung des Namensrechts
Rote Balken: Nach Änderung des Namensrechts
Trotz des Wunsches nach Emanzipation halten die Schweizerinnen und Schweizer in Sachen Namenwahl also an althergebrachten Traditionen fest.
Infobox:
Wie werden die Kinder heissen?
Wenn sich die Eltern bei der Heirat auf einen gemeinsamen Familiennamen einigen, heissen die Kinder gleich wie beide Eltern. Behalten sie jedoch ihre Ledignamen, verlangt das Gesetz, dass sie schon bei der Heirat festlegen, welchen der beiden Nachnamen ihr erstgeborenes Kind tragen wird. Wer mit dieser Wahl später unglücklich ist, kann sich bei der Geburt oder spätestens ein Jahr danach doch noch für den Namen des anderen Elternteils entscheiden. Dieser Name gilt dann aber definitiv und auch für alle später geborenen gemeinsamen Kinder des Ehepaars.
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