Zu den Risiken und Nebenwirkungen des Share Buttons gehören ungewollte Briefe von Anwaltskanzleien.Bild: Shutterstock
Eine Fahrlehrerin soll eine saftige Entschädigung zahlen, nachdem sie lediglich einen Beitrag der «Bild»-Zeitung bei Facebook geteilt hatte. Ein Schweizer Internet-Anwalt nimmt Stellung.
25.03.2015, 08:1125.03.2015, 09:24
Folge mir
Das Wichtigste in Kürze
- Eine deutsche Facebook-Nutzerin ist für das Betätigen des «Teilen»-Buttons abgemahnt worden.
- Die Frau soll einem Pressefotografen rund 1000 Franken bezahlen, weil sie angeblich dessen Urheberrecht an einem Foto verletzt habe.
- Das Foto gehörte zu einem journalistischen Beitrag, den die Frau auf der «BILD.de»-Website teilte.
- Deutsche Juristen warnen, dass eine «Abmahnwelle» auf Blogbetreiber, Online-Medien und Internetnutzer zukommen könnte.
- Laut dem Schweizer Rechtsanwalt Martin Steiger besteht kein Grund zu Panik. Es sei hierzulande nicht mit vielen Abmahnungen zu rechnen.
- Für Betroffene bestünden gute Chancen, sich juristisch zu wehren. Die Rechtslage sei unklar.
- Die Anbieter von Online-Inhalten sollten sich vor Regressansprüchen schützen. Bei Material, das über Social Media geteilt wird, gilt es alle erforderlichen Rechte zu besitzen.
Die ganze Geschichte
Die Nachricht aus Deutschland dürfte für viele Leute alarmierend klingen: Wer bei Facebook Beiträge teile, müsse unter Umständen mit einer Abmahnung rechnen. Dies berichtete der auf die Medienbranche spezialisierte Onlinedienst Meedia.de. Es handle sich um die erste Abmahnung wegen Facebooks Share Button.
Eine Abmahnung ist ein von einem Anwalt verfasstes Schreiben, das mit einem Gerichtsverfahren droht, weil man angeblich die Rechte eines Dritten verletzt habe. Um lästige Umtriebe und drohende juristische Konsequenzen abzuwenden, soll man bezahlen.
In unserem Fall hatte eine deutsche Fahrlehrerin einen Beitrag der «Bild»-Zeitung bei Facebook weiterverbreitet. Dies tat sie auf der offiziellen Website des deutschen Boulevardmediums, indem sie den zum Artikel eingeblendeten Share Button betätigte.
Der Beitrag drehte sich um einen bekannten deutschen Fussballer und dessen Fahrt mit einem gefälschten Führerschein. Der Fotograf hatte den Fussballprofi beim Aussteigen aus seinem teuren Wagen fotografiert.
Ein Pressefotograf war offenbar nicht damit einverstanden, dass die Story bei Facebook geteilt wurde, ohne ihn als Urheber des zugehörigen Vorschaubildes zu nennen.
Eine Abmahnung ist kein Gerichtsurteil
Der auf Internet-Recht spezialisierte Schweizer Rechtsanwalt Martin Steiger betont, dass eine Abmahnung kein Gerichtsurteil sei. Es handle sich lediglich um eine Behauptung.
Er rechne nicht mit einer grossen Abmahnwelle, doch könne es auch hierzulande zu Fällen kommen. «Da Facebook auch in Deutschland abrufbar ist, kann es sein, dass das Verhalten eines Schweizer Facebook-Nutzers unter deutsches Recht fällt.» Und dann könne man auch nach deutschem Recht von einer Anwaltskanzlei abgemahnt werden. Steiger: «Theoretisch ist es möglich, dass man unerfreuliche Post aus Deutschland erhält, weil man ein bestimmtes Bild über den Share Button von Facebook veröffentlicht hat.»
Was das Betätigen des Share Buttons betreffe, sei die Rechtslage unklar. Wer von einer Abmahnung betroffen sei, sollte sich nicht einschüchtern lassen. Es bestünden gute Chancen, sich erfolgreich zu wehren. Die Umtriebe müsste man aber in Kauf nehmen.
Ingesamt findet Steiger die Aufregung, die nach Bekanntwerden des Falles in sozialen Netzwerken vorherrschte, nicht angebracht: «Internet-Nutzer können den Share Button weiterhin bedenkenlos betätigen.»
Inhalte-Anbieter müssen sich absichern
Während sich die Internetnutzer laut Steiger keine Sorgen machen müssen, sieht die Situation für die Anbieter von Online-Inhalten anders aus. «Wer etwas verbreitet in den sozialen Netzwerken, muss auch die Rechte dazu haben.» So müssten etwa Medienhäuser und Blogs sicherstellen, dass bei eingekauftem Bildmaterial die erforderlichen Lizenzen vorhanden seien. «Es gilt die Grundregel, immer auf die Urheberrechte zu schauen.»
Der deutsche Medienjournalist Stefan Niggemeier schreibt von einem Meilenstein der Anwalts-PR: «Wir alle stehen mal wieder mit einem Bein im Gefängnis, und das einzig Gute in dem ganzen Urheberrechtselend ist, dass es kompetente Anwälte wie Christian Solmecke gibt, die uns vor der ‹heran rollenden Abmahnwelle› warnen und nicht zögern, sogar ‹ein eiliges Video› zur Warnung zu veröffentlichen.»
Und hier das besagte Anwalts-Video:
Der deutsche Rechtsanwalt Christian Solmecke schildert den Fall und die aus seiner Sicht drohenden Konsequenzen.video: youtube Kritisch reagiert hat übrigens auch ein deutscher Anwaltskollege von Solmecke. Der Jurist Carsten Ulbrich schreibt in einem Firmenblog-Beitrag von einer irrtümlich verursachten Panikwelle.
Und wer auf Nummer sicher gehen will?
Das von Facebooks Teilen-Funktion automatisch erstellte Vorschaubild lässt sich in der Regel durch «Wegklicken» entfernen. Demnach könnten so urheberrechtliche Risiken beseitigt werden. Der verbleibende Link zum Beitrag ist gemäss dieser Einschätzung unproblematisch.
FacebookAbonnieren
© Invision for BuzzFeed/Invision/William B. Plowman
Facebook erklärt seine Spielregeln
1 / 14
Facebook erklärt seine Spielregeln
Facebook schreibt in den Spielregeln: «Wir entfernen Fotos von Personen, auf denen Genitalien oder vollständig entblösste Pobacken zu sehen sind.»
quelle: epa/dpa / maurizio gambarini
Das könnte dich auch noch interessieren:
Mitarbeitende des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) haben in St. Margrethen in einem Auto mehr als 6000 Zigaretten entdeckt. Die vier Fahrzeuginsassen mussten Abgaben von 1560 Franken und eine Busse bezahlen. Eine Person wurde wegen fehlender Einreisepapiere der Kantonspolizei übergeben.